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FTZ, ZZF, BZT ?
Neue Zeichen, Neue Namen ------------------------ Die DFUE-Menschheit hat sich ja langsam daran gewoehnt hat, dass es das FTZ-Zeichen schon lange nicht mehr gibt. Damals hatte mensch die Zentral- stelle ZZF aus dem Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) herausgeloesst. Am 1.4.1991 hatte das Posthoernchen sein Leben ausgehaucht und musste dem Bundesadler auf dem ZZF-Zeichen weichen. Nachdem sich also voriges Jahr das Hoernchen gewandelt hat, wandelt sich jetzt der Name. Seit dem 10.3.1992 gilt: ZZF ist tot, es lebe BZT. Im Rahmen der Post- reform hat sich naemlich der Name und die Struktur der ehemaligen Zentralstelle fuer Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF) geaendert. In Zukunft heisst es Bundesamt fuer Zulassungen in der Telekommunikation. Faktisch heisst dies, dass sich die Stelle von einer Mittelbehoerde in eine Obere Bundesbehoerde wandelt und direkt dem Bundespostminister unterstellt ist. Damit wird jetzt auch jeden offentsichtlich, was Insidern schon laenger klar war: Die DBP war nicht 3, sondern in Wirklichkeit 4 geteilt worden, denn diese Unterstellung ist nicht neu: Schon das ZZF war gemaess Poststrukturgesetz seit dem 1.1.1990 ein eigenstaendiges Bundesamt unter der Hoheit des BMPT. In ihrer Pressemitteilungen weisst das BMPT in Zusammenhang mit der formalen Aenderung und den hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes darauf hin, dass die Begriffe "FTZ-zugelassen" oder "postzugelassen" nun endgueltig der Vergangenheit angehoeren sollte. Endgeraete sind im Sinne der Arbeit des Bundesamtes entweder "zugelassen" oder nicht. Die Struktur ------------ Durch die Deutsche Einheit hat mensch sich entschlossen zwei Referate aus dem BZT auszulagern. Das Referat 15 befindet sich in Kolberg. Das Referat 15 ist in Halle angesiedelt. Das eigentlich BZT befindet sich weiter in Saabruecken: BZT, Postfach 3050, 6600 Saarbruecken. Aufgeteilt sieht das Bundesamt so aus: Direktor des BZT I--------------------------I-----------------------------I Personalrat I I Referat 01 I I Internationale Angelegenheiten, Vertrauensmann der I Grundsatzangelegenheiten, Schwerbehinderten I Oeffentlichkeitsarbeit I I------------------------------I Abteilung 1 Abteilung 2 (Zulassungen in der TK) (Zentralabteilung) I I I I Referat 11------I----Referat 14 I------Referat 21 Telefondienst I Service, I Informationstechnik, Endgeraete(ana) I EMV I Software-Entwicklung fuer I I Messplaetze Referat 12------I----Referat 15 I Endgeraete(dig) I Funkeinrichtungen I------Referat 22 I I Haushalt, Beschaffung, Referat 13------I----Referat 16 I Controlling, Rechtsabt. Funkein- Endgeraete(ana), I richtungen Personenzulassung I------Referat 23 Organisation, Personal, Liegenschaften, Hausver- waltung. Pruefungen im BZT ----------------- Derzeit koennen im BZT in folgenden Bereichen Endgeraete geprueft und zertifiziert werden: Fax - Gruppe 2,3,4 Modem - V.21bis, V.22bis, V.23, V.25bis, V.26bis, V.27ter, V.24/V.28 V.29, V.32 (soll mensch jetzt ueber fehlende V.42 und V32bis laestern ? :-) ) BTX - Endeinrichtungen, Externe Rechner TEMEX - Fernwirkaussenstellen, Fernwirkleitstellen Teletex - Teletex-Anlagen und -endeinrichtungen EMV - Elektromagnetische Vertraeglichkeit Sonstiges ueber das BMPT & CoKG ------------------------------- Im Bundesamt fuer Post und Telekommunikation ist Anfang des Jahres eine Akkreditierungsstelle eingerichtet worden. Hier wird unter Akkreditierung nicht das Realtimeadventure "Wie kriegen wir von der Messe AG Presseausweise" gemeint, sondern die "formale Anerkennung der Kompetenz von Prueflaboratorien und Zertifizierungsstellen". Dies ist die erste sichtbare Auswirkung der Vereinheitlichung der Anerkennung von Pruefungen von TK-Anlagen und End- geraeten in anderen EG-Staaten gemaess EG-Direktiven 91/263/EWG (TK-End- einrichtungen) und 89/336/EWG (Elektromagnetische Vertraeglichkeit). In Verbindung damit wird es wieder ein neues Zeichen geben (wir lieben sie ja): CE. Geraete mit diesen Zeichen arbeiten nach den Vorschriften der EG. Informationen darueber beim BAPT, Sonderstelle Akkreditierung, Templestr. 2-4,Postfach 8001, 6500 Mainz 1 Fuer jene die rechtlinge Dinge bezuegl. Post interessiert. Im Letzten Jahr sind mehrere neue Verordnungen herausgekommen: Telekommunikationsverordnung (TKV), vom 24.6.1991 Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung (UDSV) vom 18.12.1991 Telekom-Datenschutzverordnung (TDSV) vom 24.6.1992 Diese sind sicher beim BMPT, 5200 Bonn 2, 0228/14-9921 anforderbar. Aber mensch sollte sich nicht zuviel Hoffnung machen. Schon jetzt sind Faelle bekannt, wo die Telekom z.B. die TDSV nach Belieben auslegt. Dazu aber in der naechsten Ausgabe mehr. Terra ------------------------------------------------------------------------------ |
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