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Parteien und Behoerden zum G-10
Im Zuge der Aenderung der Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens wurde auch der Artikel 10 des Grundgesetzes und der 100a, 100b der Strafprozessordnung geaendert. Hier ein Auszug aus dem Bericht des Bundestagsausschusses fuer das Post- und Fernmeldewesen (Bundestagsdrucksache 11/4316): "Die stuermische technologische Entwicklung mit einem immer schneller wachsenden Bedarf an innovativen Kommunikationsdiensten macht eine Reform des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost erforderlich, weil die heutigen institutionellen und ordnungspolitischen Strukturen den zukuenftigen Anforderungen nicht mehr in ausreichendem Masse gerecht werden." So hat denn der Ausschuss maechtig viel gearbeitet. Die GRUENEN, die gegen eine Aenderung sind, haben sich an den Beratungen nicht beteiligt. Die SPD hat zwar "grundsaetzlich einen Regelungsbedarf anerkannt, jedoch erhebliche Bedenken gegen das vorliegende Gesetzgebungsverfahren, in dem ohne gruendliche Parlamentarische Beratung die gesetzliche zulaessigen Ueberwachungsmassnahmen auf jegliche Art des Fernmeldeverkehrs erstreckt werden sollen, geltend gemacht." (Auszug aus einem Schreiben von Arne Boernsen, Obmann der SPD). Die Regierungskoalitionsparteien meinen, dass der Satelitenfunk, das geplante europaische Mobilfunknetz D und andere Mobile Funknetze, in denen neben der Deutschen Bundespost weitere Private Anbieter zugelassen sind "sich generell zur konspirativen Kommunkation von Personen, die Straftaten nach 2 Abs.1 des G-10 planen behen oder begangen haben" eignet. (Bundestagsdrucksache 11/4316 S. 79) Herausgekommen ist u.a. folgendes: "Das Gesetz zur Beschraenkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses wird wie folgt geaendert: Artikel 1 1 Abs. 2 Die Deutsche Bundespost hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft ueber den Postverkehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur Uebermittlung auf dem Postwege anvertraut sind, auszuhaendigen. Die Deutsche Bundespost und jeder andere Betreiber von Fernmeldeanlagen, die fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, haben der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft ueber den nach Wirksamwerden der Anordnung durchgefuehrten Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, die ihnen zur Uebermittlung auf dem Fernmeldeweg anvertraut sind, auszuhaendigen sowie die Ueberwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermoeglichen. Sie haben fuer die Durchfuehrung der vorstehend genannten Anordnungen das erforderliche Personal bereituzhalten, das gemaess @3 Abs.2 Nr.1 des Gesetzes ueber die Zusammenarbeit des Bundes und der Laender in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ueberprueft und zum Zugang zu Verschlussachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermaechtigt ist." Bei der Abstimmung ueber die Gesetzesaenderungen gab es nur Ja-Stimmen von den Ausschussmitgliedern, die den Koalitionsparteien angehoeren, die SPD- Abgeordneten enthielten sich der Stimme, die GRUENEN stimmten nicht mit. Arne Boernsen begruendete in seinem Brief das Verhalten der Genossen so: "Wir halten es auch fuer unverhaeltnismaessig und unpraktikabel, das bei der Durchfuehrung von Ueberwachungsmassnahmen eingesetzte Personal der privaten Diensteanbieter einer Sicherheitsueberpruefung zu unterziehen. Die Bundesregierung hat erklaert, dass nach ihrer Auffasssung schon heute jegliche Art des Fernmeldeverkehrs einer Ueberwachungsmassnahme zugaenglich sei; auch das Verfahren, private Diensteanbieter einer Sicherheitsueberpruefung zu unterzeihen, halte sie fuer praktikabel, dies sei zum Teil schon heute der Fall; die technischen Ueberwachungsmassnahmen seien durchfuehrbar, da sie in den Vermittlungsstellen der Deutschen Bundespost bzw den von privaten Diensteanbietern errichteten Netzknoten ansetzen wuerden." Bei einem Gespraech mit Gerhard Enoch, dem Referenten der SPD in diesem Ausschuss, kam das heraus, was man schon vermuten konnte. An Mailboxen und andere moegliche Kommunikationsformen ist bei der Aenderung des Gesetzes gar nicht gedacht worden. Laut Enoch wurde von den Regierungsparteien in der Regel das Mobile Funknetz D als Beispiel angebracht. Fallen nun Mailboxen unter unter das geaenderte Gesetz ? Um das herauszufinden, habe ich zuerst mal ganz unbedarft bei der Pressestelle des Fernmeldeamtes Oldenburg nachgefragt. Herr von Deetzen meinte, dass ALLE Telekommunikationseinrichtungen, die an das Fernmelde- netz in welcher Form auch immer angeschlossen sind, selbstverstaendlich darunter fallen. Also auch Mailboxen? So explizit wollte Herr von Deetzen nicht antworten, sondern verwies mich an die juristische Abteilung der Oberpostdirektion in Bremen. Hier wurde mir erklaert (der Name des Herrn ist mir entfallen), dass diese Frage politischer Natur sei und dass man sie in Bremen auch nicht so genau beantworten koenne. Ich moege mich doch -bitte schoen- an das Bundespost- ministerium in Bonn wenden. In der Pressestelle des Bundesministeriums fuer Post und Telekommunikation erklaerte mir Herr Bruchmueller, dass wenn private Anbieter - auch Mailboxbetreiber - anderen (Benutzern) ihre Dienste kommerziell anbieten, fallen sie unter das G-10. Denn, so Bruchmueller, Zugang zu einer Mailbox hat ein Benutzer nur mittels eines Passwortes. Meinen Einwand, es gaebe durchaus auch Mailboxen, wo ein Gastaccount moeglich ist, lies er nicht gelten. Dies sei lediglich eine ganz seltene Ausnahme, meinte er. Ich hielt meine Frage immer noch nicht fuer beantwortet und wandte mich an den Innenausschuss im Bundestag. Der Fachreferent der SPD, Herr Moron, konnte mir keine Auskunft geben, fand die Frage aber hoechst interessant. Im Uebrigen waere das doch alles nicht so schlimm, schliesslich wuerde das G-10 Gremium im Jahr ueber 10 bis 15 Faelle entscheiden und das seien ja nicht so viele. Alles Weitere moege ich doch -bitte schoen- mit dem Referenten des Ausschusses fuer das Post- und Fernmeldewesen, Herrn Enoch besprechen. Ansonsten koenne er mir nur noch empfehlen, mich an den Bundesinnenminister schriftlich zu wenden, er macht mich aber darauf aufmerksam, dass eine Antwort bis zu 3-4 Monaten auf sich warten lassen koennte. Alle von mir angesprochenen Herren (!) hatten eines gemeinsam: "Mailbox? Was ist das denn? ... Ach so, Computer! ... "Also wissense junge Frau, da haben Sie ja doch keine Ahnung von, und dass wir noch viel weniger davon wissen, werden Sie schon nicht merken." Uta Wilms -------------------------------------------------------------------------- |
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