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G10: Mik Magazin schreibt dazu ...
Hamburg/Bonn (emp/mik) - Die im Zuge der Postreform auf private Betreiber von Vermittlungseinrichtungen ausgedehnten Beschraenkungen des Fernmeldegeheimnisses gelten nach Auskunft des Bundespostministeriums nicht fuer Mailbox-Systeme. Dies teilte das Ministerium der Oberpostdirektion Bremen auf Anfrage mit, nachdem verschiedene Bremer Mailbox-Betreiber ihr zustaendiges Fernmeldeamt ueber die neue Rechtslage befragt hatten. Nach der Neufassung des Gesetzes zur Beschraenkung des Fernmeldegeheimnisses, die seit dem 1. Juli 1989 gilt, ist nicht nur die Deutsche Bundespost, sondern auch jeder andere Betreiber oeffentlicher Vermittlungseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, den staatlichen Sicherheitsorganen die ihm anvertrauten Brief- sendungen auszuhaendigen und die Ueberwachung des Fernmelde- verkehrs zuzulassen. Private Kommunikations-Dienstleister muessen zudem Mitarbeiter benennen, die mit den Sicherheits- behoerden zusammenarbeiten und Verschlusssachen auf Anordnungen aushaendigen. Nach allem was man weiss, so das Ministerium, fallen die Mailboxen nicht unter die Anmeldepflicht. Man habe weder Formulare fuer Mailboxen, noch gehe man davon aus, dass man die vielen Mailbox-Systeme ueberhaupt verwaltungstechnisch registrieren koennte - selbst wenn man wollte. Ferner sei der Begriff "Fernmeldeanlage" im Gesetz technisch und formal zu verstehen. Gemeint seien Vermittlungseinrichtungen. Zwar fallen Mailboxen auch unter Fernmeldeanlagen oder Fernmeldedienstleistungen, nicht aber unter den technischen Begriff der "Vermittlungseinrichtung". Dies gelte auch fuer vernetzte Mailbox-Systeme. Sollte sich an dieser Interpretation etwas aendern, werde das Ministerium darueber umgehend informieren. Nach dem Gesetz droht dem Betreiber einer Vermittlungsein- richtung ein Bussgeld bis zu dreissigtausend Mark, wenn er sich weigert, mit Geheimdiensten und staatlichen Sicherheitsbehoerden zusammenzuarbeiten. Als Weigerung wird angesehen, wenn Sendungen nicht aushaendigt oder das Ueberwachen%Uedes Fernmeldeverkehrs nicht ermoeglicht werden. Gleiches gilt fuer Betreiber, die keine Mit- arbeiter stellen, die mit staatlichen Geheimdiensten zusammenarbeiten. Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe werden dem angedroht, der eine angeordnete Ueberwachung des Fernmeldeverkehrs anderen mitteilt. Als "masslose Selbstueberschaetzung" bezeichneten Bonner Rechtsexperten die Auffassung politischer Beobachter, die in der Neufassung des Gesetzes einen gezielten Seitenhieb auf den E- Mail-Bereich oder gar einzelne Nutzergruppen wie Umweltschuetzer oder linke Gruppen sehen wollen. In diesem Sinne hatte die Illustrierte Stern das Thema aufgegriffen. Das Blatt sprach von "Spitzeln in der Mailbox" und einer Reaktion bundesdeutscher Geheimdienste, denen die Mailbox-Szene "schon lange ein Dorn im Auge" gewesen sei. Wie das Bundespostministerium auf Anfrage erklaerte, sei die Ausdehnung der Ueberwachungsmoeglichkeiten auf private Betreiber eine Konsequenz der Poststrukturreform. Ohne die Neufassung waere eine Situation entstanden, bei der nur die Deutsche Bundespost zur Offenlegung der Daten gegenueber Geheimdiensten verpflichtet waere. In einer von der GeoNet Mailbox Services GmbH Haunetal in Auftrag gegebenen Kurz-Analyse der neuen Bestimmungen heisst es unter anderem, dass die Verfasser des Gesetzes irrigerweise davon ausgegangen seien, dass kuenftig nur grosse, institutionalisierte Anbieter in Konkurrenz zur Bundespost treten wuerden. Dies beweise insbesondere die Tatsache, "dass das Nichtvorhalten ueberprueften Personals mit einer nicht unbetraechtlichen Geldstrafe bedroht wird". Darueber hinaus sei es kaum gelungen, eine geeignete Definition anzubieten, welche tatsaechlich alle Dienstleitungstypen abdecke. So koenne man das Gesetz auch so auslegen, dass Stand-Alone-Mailbox-Systeme nicht unter diese Vorschrift subsumiert werden koennen. Dies alles aendere jedoch nichts daran, dass die E-Mail-Branche mit diesem Gesetz zu leben habe. Im Sinne der Benutzer sei es deshalb sinnvoll, Nachrichten kuenftig verschluesselt abzuspeichern, wodurch sich auch eine Reihe datenschutzrechtlicher Probleme elegant loesen liessen. E-Mail-Press/MIK Magazin -------------------------------------------------------------------------- |
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