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CCC: DER CONGRESS, DER VEREIN Bericht eines CCC-Umfeldlers, der zum ersten Mal den Congress erlebte -
Chaos Communication Congress 1990 Ein Bericht von Klaus Brunnstein, erschienen in der Datenschleuder -
6-ter Chaos Communication Congress 1989 Ein Bericht von Klaus Brunnstein -
Spiegel TV: Karl Koch Documentary Bericht über die Geschichte von Karl Koch anlässlich des Starts des Films "23 - Nichts ist so wie es scheint". Der Bericht bietet Interviews mit Zeitzeugen (Hans Hübner, Freke Over, Jochen Sperber), altes Foto- und Filmmaterial über Karl und Ausschnitte aus dem Spielfilm, der auf Basis der wahren Geschichte entstand, aber kein Dokumentarfilm ist. Der Bericht rechnet auch mit der reisserischen Darstellung des KGB-Hacks im Jahre 1989 durch die Medien ab, die versuchten, den Fall als den "größten Spionagefall seit Guillaume" darzustellen, und konzentriert sich vor allem auf die persönlichen und psychischen Hintergründe von Karl Koch. -
Eine kurze Geschichte des CCC - die 1980er DFÜ, BTX und KGB - wir zeigen die Anfänge des Chaos Computer Club im Video. -
Offene Netze - Jetzt! Ankündigung des vierten Chaos Communication Congress 1987 -
Stellungnahme zum TKMoG Heute findet die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zum Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes statt. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Vor der Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 findet heute eine Anhörung zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) statt, zu der ebenfalls ein Vertreter des CCC als Sachverständiger geladen ist. Zahnloser Breitbandausbau Mit dem Gesetz wollte der Gesetzgeber eigentlich die Weichen für den lange versprochenen aber bisher verschlafenen Breitbandausbau stellen, bleibt dabei jedoch an den wichtigsten Stellen zahnlos, adressiert die dringendsten Hindernisse nicht und lässt schon eine auch nur mittelfristige Perspektive vermissen. Fehlende Mindestbandbreite So fehlen im Entwurf so grundlegende Dinge wie die Definition einer Mindestbandbreite und jegliche Sanktionen für die Nichterbringung oder Untererfüllung von Netz-Versorgungsdienstleitungen oder eine Anerkenntnis des Bedarfs von (z. B. bei Videokonferenzen unerlässichen) symmetrischen Leitungen. Hemmnisse bleiben Schlimmer noch: Im Gesetz werden die zuletzt offenkundig gewordenen Hemmnisse für den Ausbau nicht regulatorisch angegangen: Einfache Mittel wie die Förderung kommunaler Ausbauprojekte oder Anschlüssen von Behörden und Bildungseinrichtungen, eine Möglichkeit für Mieter, schmalbandige Anbindung als Mietminderungsgrund anzugeben oder beschleunigte Planungsverfahren für den Ausbau fehlen komplett. Mangelndes Problembewusstsein Bereits offensichtliche zukünftige Entwicklungen verschläft der Entwurf in trauriger Kontinuität: Obgleich bereits jetzt abzusehen ist, dass gerade Bürger in schlecht erschlossenen Regionen Deutschlands auf die momentan wild sprießenden breitbandigen Satelliten-Internet-Anbieter aus dem Ausland aufspringen werden, enthält der Entwurf keinerlei Hinweise auf ein Problembewusstsein, wie hier europäische datenschutzrechtliche Standards und ortsübliche Ansprüche an Service, Leistungserbringung und Vertraulichkeit eingefordert werden können. Andererseits böte sich auch genau hier Spielraum, mit gezielter Förderung für neuartige Netzanschluss-Technologien in Netzstruktur-schwachen Regionen die Versäumnisse der letzten Jahre abzufedern.




















