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Strahlengefahr

aus dem Telefon

Wir berichteten in der letzten Ausgabe (ds 17) über ein neues Leistungsmerkmal der Gebührenzähler in Posttelefonen. Inzwischen beschäftigt sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) mit diesem Phänomen.

Festgestellt wurde, daß alle mechanischen Gebührenzähler (herkömmlicher Bauart, ca. 1,3 Mio.) einen Fehler im "Begrenzverstärker" aufweisen und dadurch (in Toleranzgrenzen) im Langwellenbereich das Gespräch wie ein Sender ausstrahlen. Dieses Signal wurde mit guten Empfängern beim FTZ noch in 40 cm Entfernung gemessen. Inwieweit metallische Leitungsführungen (z. B. Heizungen) dieses Sendesignal weiterleiten und dadurch die Reichweite verstärken, wurde noch nicht berücksichtigt.

Eine Austauschaktion der betreffenden Gebührenzähler erscheint dem BfD im Verhältnis zum Aufwand nicht angemessen. Vielmehr sollten alle betreffenden Fernsprechteilnehmer über diesen Umstand informiert werden. Des weiteren ist es zu überdenken, die Störstrahlenverordnungen für zukünftige Entwicklungen anzupassen. Bisher entsprechen die "strahlenden" Telefone diesen Vorschriften.

Strahlende Fernsprechteilnehrner erhielten bisher kostenfrei Ersatzgeräte. Derzeit läuft gerade eine Bundestagsanfrage der GRÜNEN zu diesem Thema, über deren Ausgang wir berichten werden.
LS23

 

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