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Staatliches Wanzenmonopol eingerichtet

Post weist auf Anmeldetermin nicht genehmigter
Sendeanlagen hin.

Das seit dem 5. Juli 86 geltende "Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen" hat, laut Aussage der Post, den verstärkten Schutz der Intim- und Geheimsphäre der Bürger sowie des Fernmeldeverkehrs zum Ziel.

Dieses Gesetz macht bereits den Erwerb, den Besitz und das Überlassen einer Sendefunkanlage (Sender oder Sender/Empfänger) von einer fernmelderechtlichen Genehmigung abhängig. Das Betreiben nicht genehmigter Sendeanlagen, die im Einzelhandel angeboten werden, war zwar auch vor dem 5. Juli verboten, der bloße Besitz hingegen gestattet. Die sich noch im Besitz von Personen und Firmen befindlichen nicht zugelassenen Geräte, müssen bis spätestens 5. Januar den Funkstörmeßstellen der Fernmeldeämter gemeldet werden.

Auch nach der Bestätigung (unbedingt abfordern!) der Besitzanzeige durch die Post dürfen die Geräte nicht mit einer Stromversorgung, also Netz oder Batterie, verbunden und in Betrieb genommen werden.

Eine Besitzanzeige erübrigt sich, wenn derartige Sendeanlagen vor dem 5. Januar 87 für dauernd (nicht mit wenigen Handgriffen wieder einsetzbar) unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden.

Nicht genug damit, daß man abgehört werden kann. Nach der neuen gesetzlichen Regelung muß man dafür möglicherweise auch noch Strafe bezahlen: Wird man ausspioniert, so werden einem dazu natürlich eine oder mehrere Wanzen (staatlich genehmigte nichtgenehmigte Sendeanlagen) in die Wohnung gesetzt. Schon der Besitz derselben ist nun jedoch strafbar. Man weiß zwar nichts von dem Besitz, aber Unwissen schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.
LS23

 

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