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KurzmeldungenRecyclingCCC-Intern, HAMBURG. - Als Nachwehe des Chaos Communication Congresses im Dezember letzten Jahres landete ein Teil des CCC-Archivs im nächsten Papiermüllcontainer. Durch rasche Hilfe kommunaler Müllmenschen konnte der Schaden begrenzt werden. Die Handbücher zur Polizeiverwendung wurden wiedergefunden. Derzeit wird das Material aufgebügelt. SCHECKKARTEN KÖLN»Zwei Kölner haben durch Manipulationen an Geldautomaten einen Schaden von 80.000.- DM verursacht. Der für den technischen Teil »Verantwortliche« bezeichnete sich in der Vernehmung als Computer-Freak». Er habe die Arbeit am Heimcomputer als Hobby betrieben. Zu den Experimenten mit Scheckkarten sei er durch eine Fernsehsendung angeregt worden." So die Pressestelle der Polizei in Köln am 29.1.86. Auch beim CCC in Hamburg laufen Anfragen von durch Manipulationen betroffenen sowie von wissenschaftlich Arbeitenden zu diesem Themenbereich auf. Ein Beitrag über Technik und gesetzliche Grundlagen ist für die HABI Teil 2 vorgesehen (next year). AKTIVITÄTENFür Datenschleuder 16 ist eine Übersicht von Adressen, Gruppen und Treffen Datenreisender geplant. Alle Gruppen seien gebeten, eine kurze Selbstdarstellung über ihre Anliegen, Kontaktadresse und elektronische Anschrift an die Leitstelle 1188 einzusenden. POST BONN - Das Referat 2640 des Bundespostministeriums stellte zum November 85 den Entwurf zur Telekommunikationsordnung (TK) vor, Wichtigste Neuerung ist die Unterscheidung zwischen Anschluß- (die Dose von der Post) und Endstelle" (Akustikkoppler, Modern oder Telefon!), wobei die Endstelle auch teilnehmereigen sein kann. Die Endstelle (Telefonapparat) oder Teile (Gebührenzähler) davon sollen zukünftig keine formalen Bestandteile des Anschlusses sein. Der Anschluß wird danach unterschieden, ob er eine einfache Endstelle" oder aber für eine Anlage», die Vermittlungs-, Verteil-, oder Konzentratorfunktionen übernimmt (Mailbox?), bestimmt ist. Danach, und noch den in Anspruch genommenen Vermittlungs- u. o. Verteildienstleistungen z. 8, Bildschirmtext, Teletex oder ISDN sollen die Gebühren berechnet werden. Wer seine HARDWARE nicht von der Post bezieht, spart. Wie bisher sollen private Endeinrichtungen (Datenklos, Modemkarten), die eine Teilnahme am öffentlichen Telekommunikationsdiensten ermöglicht, zugelassen sein. Zuständig ist weiterhin das ZZF, das eine Benutzungserlaubnis erteilt. Die DBP will jedoch für eine Reihe von Endstelleneinrichtungen Ausnahmen zulassen. Eine Verwaltungsanweisung regelt näheres. Es ist z. B. sich das Recht auf Abschaltung bei Mängeln vor. Die TKO soll 1988 die Rechtsgrundlage für eine längst überfällige Liberalisierung im Fernmeldewesen schaffen. Die geplanten Änderungen sollten aber nicht davon ablenken, daß in diesen Tagen immer noch Mailboxbetreiber, die mit ungeprüftem Gerät arbeiten, Besuch vom Gilb erhalten. Dieses als kurzer Abriß, mehr später! LS23 steffl 15.ws 860323 01
Kleine Fische
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