- Sicherungsobjekt:
Rechenzentrum des Deutschen ####forschungszentrums sowie der räumliche Aufbau für das Universitäts-
und Klinikrechenzentrum #########
- Besprechung und Ortsbesichtigung:
Am 27.02.1985 fand eine allgemeine Besprechung und Ortsbesichtigung statt.
- Vorbemerkungen:
Die nachfolgend empfohlenen Sicherungsmaßnahmen werden als geeignet angesehen, die mechanischen Widerstands-
und Widerstandszeitwerte an den als Schwachstellen erkannten Bauteilen des zu sichernden Objektes zu erhöhen.
Es soll dadurch ein einheitliches sicherungstechnisches Niveau den gesamten Objektes erreicht werden.
Die Empfehlungen gehen von der Zielvorstellung aus - unter Berücksichtigung der angetroffenen örtlichen
Voraussetzungen -, ein rechtswidriges Eindringen bzw. Einbringen von Gegenständen in das Objekt wesentlich zu
erschweren und den Schaden bei einem Anschlag mit Sprengstoff mit vertretbaren Mitteln so gering wie möglich
zu halten.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit - unter dem Gesichtspunkt einer absoluten Schutzwirkung - kann nicht
vorausgesetzt werden.
Die Sicherungsempfehlungen verfolgen das Ziel, die Datenverarbeitungsanlage als gesicherte "Insel" innerhalb des
Gebäudes auszubilden.
Baurechtliche und brandschutztechnische Vorschriften können im Rahmen der weiteren Sachverständigen
Äußerung nicht berücksichtigt werden.
- Örtliche und bauliche Gegebenheiten:
Das Rechenzentrum als zu sichernder Bereich befindet sich im 1. Untergeschoß des Gebäudes. Im Oberteil
der Außenwände sind durchgehend Fenster angebracht, welche ebenerdig zum Gelände abschließen.
Die Frischluftansaugung erfolgt ebenerdig an der südlichen Fassadenseite.
Im Erdgeschoß des Gebäudes über dem jetzigen Rechnerraum soll zukünftig das Rechenzentrum der
Universität ########## installiert werden.
- Sicherungstechnische Empfehlungen:
Um einen effektiven Schutz vor einem Sprengstoffanschlag aufzubauen, sollten die sensitiven Geräte des
Rechenzentrums in einem gesicherten Raum mit Stahlbetonwänden in einer Stärke von mindestens 20 cm
untergebracht werden, wobei nur eine Tür in entsprechender Ausführung aus dem gesicherten Vorfeld in den
Systemraum führen sollte.
Sollte der gesamte Maschinenraum als gesicherter Raum ausgelegt werden, sind folgende Maßnahmen notwendig:
- Verschließen der Fensteröffnungen durch Betonplatten,
- Aufbau eines effektiven Zugangskontrollsystems,
- Zugang zum Rechnerraum sollte nur über eine Schleuse möglich sein.
In die mechanischen Sicherungsmaßnahmen sollte auch die Klimazentrale mit einbezogen werden.
Die
Frischluftzuführung sollte mit einem Kamin oder Schacht an der Außenfassade hochgeführt werden, um das
Einbringen von Flüssigkeiten oder Gasen wesentlich zu erschweren.
Als Alternative zum Verschluß der Fensteröffnungen kann innerhalb des Maschinenraumes ein gesicherter Raum
nach o.a. Kriterien aufgebaut werden, wobei die vorhandenen Fenster mit einbruchhemmenden Gläsern nach DIN 52 290
bestückt werden sollten.
Für den räumlichen Aufbau des Universitäts- und Klinikrechenzentrums im Erdgeschoß des
Gebäudes sollte angestrebt werden, an der Außenfassade eine Pufferzone mit Büroräumen zu
errichten. Der im Plan eingezeichnete Maschinenraum sollte als gesicherte "Insel" mit einer Stahlbetonwand
umfaßt, werden. Bezüglich des Aufbaus eines Zugangskontrollsystems mit Schleusenfunktion gelten die
für das Rechenzentrum im l.Untergeschoß ausgeführten sicherungstechnischen Empfehlungen.
- Schlußbemerkung:
Die vorstehend aufgeführten Maßnahmen sind nach hiesiger Auffassung Mindestforderungen, um den
sicherungstechnischnen Grundschutz für den Gesamtbereich Rechenzentrum zu erfüllen.
Weitergehende Maßnahmen zur Optimierung aus sicherungstechnischer Sicht lassen sich aufgrund der örtlichen
und baulichen Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt der Verhaltnismäßigkeit kaum realisieren.
Sollten für die Sicherung des Rechenzentrums umfangreiche bauliche Maßnahmen geplant werden, steht Ihnen
das Landeskriminalamt Baden-Württemberg für weitere detaillierte Auskünfte und entsprechende Beratungen
gern zur Verfügung.
Kriminalhauptkommissar Techn. Oberinspektor z.A.
Stuttgart, den 09.04.1985