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Engelhard will die Computer-Kriminalität einschränkenSchwerpunktstaatsanwaltschaften und "soziale Kontrolle"Besonders schwierig sei bisher die Entdeckung und Ahndung von Straftaten mit Hilfe von Computern. Das zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, das zur Zeit im Rechtsausschuß des Bundestages beraten wird und auf dessen Verabschiedung in diesem Jahr er hoffe, solle rechtliche Lücken schließen.' In vielen Fällen reichten die geltenden Bestimmungen nicht aus. Werde zum Beispiel durch eine Computer-Manipulation Geld zur eigenen Bereicherung abgezweigt, dann müsse dies nicht den Tatbestand der Veruntreuung erfüllen, da dieser eine besondere Fürsorgepflicht des Täters für die von ihm "geknackten" Gelder voraussetze. Ein anderes Beispiel: die Abbuchung einer Summe mit einer gefälschten Scheckkarte an Geldautomaten von Banken sei rechtlich nicht unbedingt ein Diebstahl, da dieses Geld nicht durch den Bruch eines fremden Gewahrsams erlangt werde und da es sich dabei nicht um eine entwendete Sache handele, sondern um eine Forderung des Kontoinhabers an seine Bank. Engelhard umriß den geplanten Straftatbestand der Computer-Kriminalität als Computer-Manipulation, Cornputer-Spionage, Computer-Sabotage und unbefugte Nutzung der Datenverarbeitung. Als Beispiel der Computer-Manipulation gab er den Fall eines bayerischen Arbeitsamtsangestellten an, der über die unrichtige Eingabe von Kindergeldnachzahlungen 250000 Mark seiner Familie zukommen ließ, darunter angebliche Kindergeldnachzahlungen für seine über 80 Jahre alten Großeltern. Als "Computer-Spionage" schilderte er das Experiment eines Hamburger "Chaos-Computer-Clubs", dem es gelungen war, an das Kennwort der Hamburger Sparkasse heranzukommen und über den Stunde um Stunde wiederholten Abruf von Btx-Seiten einen Betrug von 135 000 Mark zu ermöglichen. Dies sei allerdings unter Aufsieht des Hamburger Datenschutzbeauftragten geschehen. Als Sabotage-Möglichkeit erwähnte der Minister den Einbau einer "logischen Zeitbombe" in ein Programm. Jemand habe ein Programm so instruiert, daß es sich zwei Jahre nach seiner Entlassung um drei Uhr am Nachmittag selbst zerstören sollte. Dies sei auch geschehen. Über mehrere Tage hätten 300 Terminals nicht arbeiten können. Eine Versicherungsfirma gegen Computer-Mißbrauch hätte 13 000 Unternehmungen mit Datenverarbeitung befragt. Davon hätten 30 Prozent Manipulationen der Datenverarbeitung bestätigt. Engelhard wandte sich gegen den Mißbrauch von Heim-Computern, gegen die "Hacker". Diese Überwindung von Zugangssicherungen sei keine Spielerei, sondern "elektronischer Hausfriedensbruch". Auch Programmdiebstahl ("Software-Klau") sei kein Kavaliersdelikt. Angeblich habe ein Hannoveraner Gymnasiast mit unerlaubten Vervielfältigungen von Programmen 23 Millionen Mark Schaden angerichtet. Deshalb sei es richtig, daß im novellierten Urheberrecht Programme grundsätzlich Urheberrechtssehutz genießen und Straftaten nun mit einer Höchststrafe von fünf Jahren (bisher einem Jahr) bedroht sind.
Das zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität soll außerdem den Kapitalanlagebetrug abwehren und unseriöse Warentermingeschäfte eindämmen sowie die verstreuten Strafbestimmungen gegen die Veruntreuung von Arbeitsentgelt vereinheitlichen.
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Engelhard will die Computer-Kriminalität einschränken