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Online Magna Charta - Entwurfsfassung V 0.3ONLINE MAGNA CHARTA DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSFREIHEIT (Vorbild: Martin Luther)1. Die Gedanken sind frei. Die Freiheit, Gedanken, Ideen und Meinungen
nicht nur selbst zu haben, sondern auch mit anderen Menschen auszutauschen
und in Wort, Schrift und Bild zu verbreiten, ist ein Menschenrecht (Meinungsfreiheit).
Es gilt unabhängig von Verfassungen weltweit ...
2. Meinungsfreiheit setzt voraus, sich auch frei und ungehindert aus allgemein zuganglichen Quellen informieren und seine Meinung im Gedankenaustausch mit anderen Menschen bilden zu können (Informationsfreiheit). Auch diese Freiheit ist ein Menschenrecht und gilt weltweit. 3. Mit der Erfindung des Buchdrucks, des Telefons, des Rundfunks, des Fernsehens und der Computernetzwerke wurden neue Möglichkeiten eröffnet, Informationen und Meinungen schneller und weiter zu verbreiten als vorher. Telefon und Computernetzwerke erlauben darüberhinaus zeitgleichen Informations- und Meinungsaustausch auf Gegenseitigkeit (bilaterale und multilaterale interaktive Kommunikation in Echtzeit). 4. Die Freizügigkeit von Menschen, Informationen und Meinungen
über Grenzen hinweg steht jedoch in ständigem Widerstreit mit
Macht- und Marktinteressen. Reiche Länder schotten sich gegen sogenannte
Wirtschaftsflüchtlinge ab, Rundfunk- und Ferrisehsendungen wurden
und werden von Diktaturen mit Störsendern bekämpft. Und die weltweit
freie Rede in den Computernetzwerken ängstigt China und ...
5. Im Informationszeitalter sollten die Grenzen durchlässiger,
die Nationalstaaten weltoffener und die Computernetze grenzenlos werden.
Die Vision vom freien und mündigen
*** U.a. ist mit dem "RIGHT OF VIRTUAL HOME" das Recht verbunden auf:
- eine private Mailbox für elektronische Post (RIGHT OF VIRTUAL COMMUNICATION).
- ein Recht auf eine Home Page (auch für "Homeless people", um die
vereinfachte Chance zu erhalten, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren).
Es entspricht dem Abwehrrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist aber
darüberhinaus ein Teilhaberecht.
6. Im Internet und kommerziellen Computernetzen wie CompuServe sollte zweitens sowohl die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen staatliche Bevormundung als auch der außer- und überstaatliche Grundsatz der freien Rede in den Netzwerken als ungeschriebene Geschäftsgrundlage gelten (FREE SPEECH IN THE NETWORKS). 7. Da keine Freiheit grenzenlos sein kann, sollte drittens die Achtung der Freiheit der anderen User in Computernetzen zunächst wie bisher in freiwilliger kollektiver Selbstkontrolle (Netiquette) und notfalls durch abgestufte, rechtsstaatliche Sanktionen unabhängiger Instanzen durchgesetzt werden (Netzgerichtsbarkeit). Zensur darf nicht stattfinden. *** KOMMENTAR BISHOP V 0.3: Cber ein Netzgericht sollten wir lange und ausfährlich diskutieren - und nach meinen Gedanken den Punkt rauslassen, da wir uns sonst auf eine juristische Ebene begeben, in der wir uns verlieren, Ich weiß, Wyatt, daß Ihnen der Punkt am Herzen liegt, aber denken Sie bitte drüber nach. 8. Kommerzielle Computernetze, Internet-Provider und der globale Markt - wie CompuServe - sollten im Wettbewerb untereinander und mit dem Internet die Grundversorgung an freier Information sicherstellen und die notwendige Infrastruktur vorhalten, damit Menschen weltweit jederzeit frei und ungehindert miteinander kommunizieren können. 9. Unsere informationelle Selbstbestimmung gewinnt durch die Computernetze
neue Spielräume, gerät aber auch in neue Gefahren. Als User haben
wir es weitgehend selbst in der Hand, durch verantwortliches Handeln oder
Unterlassen, durch individuelle oder kollektive Disziplin und durch Zivilcourage
die Chancen weltweiter Kommunikation hin zum freien und mündigen virtuellen
*** Bürger des Planeten Erde *** weiterzuentwickeln.
10. Gegen jeden, der es unternimmt, diesen Kodex weltweiter Kommunikation
durch Zensur, Mißbrauch von Marktmacht oder Methoden unlauterer Desinformation
außer Kraft zu setzen, hat jeder User der Computernetze unabhängig
von Verträgen das moralische Recht und die Pflicht zum virtuellen
Widerstand.
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[Datenschleuder]
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