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Editoral
Heinrich von Stephan sorgte als Gründer des Weltpostvereins dafür, daß auch zwischen kriegführenden Staaten geregelter Briefverkehr möglich war. Gegen diese Kulturschöpfung der Kommunikation trotz Krieg verstießen einige deutsche Internetprovider, indem sie auf ein simples Fax hin sogar den eMail-Verkehr zu XS4ALL sperrten. Die Chaos-Aussage zur Verbindlichkeit von Fax ist kurz: wenn ein Richter glaubt, ein Fax sei rechtsverbindlich, dann faxt man ihm seine Entlassung mit der Absenderkennung seiner vorgesetzten Behörde zu. Das Problem liegt jedoch tiefer, weil ein meines Erachtens von der "Droge" Adrenalin abhängiger Staatsanwalt in Karlsruhe der Absender war. Gepusht durch den "Drogendealer" Rechtsanwalt Michael Schneider von eco/ICTF, lief die Bundesanwaltschaft zu Hochform auf wie einst eine Berliner Staatsanwaltschaft. Damals wollte die wegen der Zeitschrift RADIKAL zwei Vorstandsmitglieder aus dem zugehörigen Verein in den Knast bringen. Die GRÜNEN nahmen beide daraufhin auf die Europawahlliste. Sie wurden gewählt und das Europaparlament stimmte dagegen, daß die beiden in den Knast kommen für gedruckte Worte. Diese europaweite Blamage der Berliner Staatsanwaltschaft wird aktuell nur durch die globale Blamage der Bundesanwaltschaft bei einem neuerlichen Versuch in ähnlicher Sache übertroffen: statt Sperrung hat die RADIKAL eine Auflagensteigerung zu erwarten, die sie ohne die Bundesfehlwahlschaft nie erreicht hätte. Absurd, aber wahr: eigentlich ist die Bundesanwaltschaft der gefährlichste Förderer einer "kriminellen Vereinigung", wenn denn die RADIKAL überhaupt eine solche ist. Zumindest die Sperrung des auf einer getrennten WWW-Seite abrufbaren Textes zum Thema Pressefreiheit ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, meint: Wau Holland
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[Datenschleuder]
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