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Lufthoheit ist Funkhoheit
Wie hoch über einem Land hinweggeflogen werden darf und kann, zielt auf
die Unterscheidung zwischen Luftraum und Weltraum, ein juristisch schwammiger
Raum. Im internationalen Faustkeilrecht gilt grob vereinfacht die Regel,
der Luftraum reicht so hoch wie die Luftabwehr schießen kann und jenseits
davon beginnt der Weltraum. Bekanntlich verschob sich diese Grenze vor ein
paar Jahrzehnten nach oben, als es den Russen zum Erstaunen der Amis gelang,
das Spionageflugzeug U2 abzuschießen. Die Flughöhe über
exJugoslavien, der ehemaligen europäischen Türkei, orientiert sich
auch an der von Serben bekannten Schußhöhe, da ja denen im
Unterschied zum Irak der Flugabwehr-Radarbetrieb nicht verboten wurde.
[Die Kroaten' haben auch leider kein Öl]
Daß serbische Schüsse auch einem deutschen Lademeister an Bord einer Bundeswehrmaschine lebensgefährliche Verletzungen in 3200 Meter Höhe zufügen konnten, war laut Regierungssprachregelung auf eine Art von "Materialermüdung" zurückzuführen. Diese Verkohlung wurde von ARD und Pro7 im Unterschied zum ZDF fast 24 Stunden verbreitet, ohne daß dazu in der BRD die kriegsübliche Militärzensur erlassen werden mußte. So eine freiwillige Selbstkontrolle der Kampfmoral ist angesichts der Überffülle an Fernsehsendern mit ihren Action News schon ein paar Wochen später aus dem öffentlichen Bewußtsein verschwunden und wird vom Mantel der Geschichte gnädig umhüllt. Nun pokert die Bundeswehr hoch über den Serben außerhalb des NATO-Gebietes mit fliegerischen Behelfseinsätzen. Aber die offizielle Einladung der Ungarn, in AWACS über Ungarn zu fliegen, mußte die Bundeswehr lufthoheitslogisch ausschlagen. wau
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[Datenschleuder]
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Lufthoheit ist Funkhoheit