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Ein Staatsanwalt stellt sich
Das gibt natuerlich allerhand Anlass fuer ettliche Hacker, DFUE'ler und normale Sterbliche sich diesen Vortrag anzuhoeren und anschliessend ausgiebig mit dem Staatsanwalt zu verhandeln und ihn "an die Wand zu stellen". Als erstes sagte der Staatsanwalt, dass er nichts Verfahren - Internes ueber den Verlauf und das Ende des KGB-Hack-Prozesses berichten kann, da er dazu dass Einverstaendnis der Betroffenen braeuchte. Nach diesen Info's ging es dann endlich los. Der Staatsanwalt verdeutlichte das (noch relative) neue Hacker Gesetz. Dazu wurden die neuen Interessen, wie das Recht zu entscheiden, was mit seinen eigenen, persoenlichen Daten geschieht. Auf dieses Recht wurde noch etwas eingegangen und es wurde vom Staatsanwalt interpretiert. Man hat z.B. das Recht zu erfahren, was ueber einen Gespeichert ist. Ferner steht ihm zu, darueber zu entscheiden, ob seine Daten weiter gegeben werden koennen. Dieses Gesetz lehnt also, wie man sieht an die Amerikanischen Gesetze an. In den USA hat seit Geraumer Zeit jeder Buerger die Moeglichkeit, seine bei einer Behoerde, einem Kaufhaus oder sonst wo gespeicherten Daten einzusehen, zu duplizieren oder loeschen zu lassen. Ein solches Recht fehlt in Deutschland zum teil. Einige Passagen sind jedoch schon eingefuehr worden. Der Naechste Punkt war das Ausspaehen und Veraendern von Daten (Das Hacker - Gesetz). Hier ging es darum, wie man z.B. ein Hack nachweisen kann, und wie er (der Hacker) dann bestraft werden kann. Dieses Thema nahm gut 1 Std. ein. Ich fange da zunaechst mal mit dem Abhoeren von Telefonleitungen und Datex- Leitungen an. Die groesste Schwierigkeit der Behoerden ist, einen rechtmaessigen Abhoerbescheit zu erlangen. Dies ist deshalb so schwer, weil der Hacker-Paragraph eine Abhoerung normalerweise nicht zulaesst. Der Hacker muss dazu noch mit einer anderen, krimminellen Tat in Verbindung gebracht werden. So ist es z.B. moeglich, einen Hacker gleich noch in Verbindung mit Rauschgifthandel zu bringen. Eine andere moeglichkeit ist der Direkt- Eingriff bei Gefahr im Verzuge. Der Staatsanwaltschaft, dem Verfassungs- schutz, dem BND, ... sind (fast) ueberall Schlupfloecher gelegt um Regelungen am Rande der Legalitaet zu umgehen. Aber alleine mit dem wirken des Abhoerungsbescheides ist es nicht getan. Das Hacken kann nicht abgehoert werden. Geht man jetzt davon aus, das dem Hacker gleich noch ein Handel mit Rauschgiften angehaeng wird. Wird beim Abhoeren gleichzeitig noch das Hacken festgestellt (eigentlich ja das Ziel des abhoerens), so ist noch nicht gewaehrleistet, das dieses Material in einem Gerichtlichem Verfahren gegen den Hacker verwendet werden kann. Eine solche uebergreifende Beweisaufnahme ist bei den Juristen heiss umkaempft und, wie sich herausstellte bei den Zuhoerern auch. Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt war die Erkentnis darueber, wie man sich ueberhaupt Starfbar macht und welche Daten man nicht lesen darf, oder doch und wie man sie verwenden kann. Als erstes Unterteilt der Jurist die Daten in 2 verschiedene Arten, 1. Die nicht Geschuetzten oder simpel geschuetzten und 2. Die Besonders geschuetzten. Doch wo sieht der Jurist zwischen den Daten einen Unterschied? Komme ich zunaechst erstmal zum 1. Datentyp. Diese Daten sind (in den Augen des Jurists) fuer den Inhaber nicht mehr interresant (vergleichbar mit Werbeprospekten, die man in der Stdt in die Hnad gedrueckt kriegt). Dies begruendet er (der Jurist) darin, dass der Inhaber seine Daten nicht richtig Schuetzt. Auch ein Passwortschutz fuer Dateien bringt es nicht, wenn man als Paswort z.B. die Namen von der Frau oder vom Sohn nimmt. Kommen wir nun zum 2. Datentyp. Der 2. Datentyp besteht aus Daten, die fuer den Inhaber sehr Interressant und schuetzenswert sind. Er schuetzt seine Daten mit besseren Paswoertern, die er regelmaessig wechselt. Aber was darf man den nun lesen und was nicht ? Lesen Darf man die Daten vom Typ 1 so ziemlich uneingeschraenkt, wenn sie fuer einen bestimmt sind. Typ 2 Ist verboten. Als weiteres wurde darueber diskutiert, ob man sich nun beispielsweise beim Einwohner-Meldeamt Einhacken darf und seine EIGENEN Daten ausliest. Die Rechtslage hier ist jedoch Starke auslegungssache des Richters. Nach gesetzlichen Bestimmungen waere es jedoch eine Ausspaehung von Daten und ist damit nicht Zulaessig und kann mit bis zu 3 Jahren Haft belegt wereden. ------------------------------------------------------------------------------ |
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Ein Staatsanwalt stellt sich