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Postterror uebler als Ulbricht


Jetzt untersuchte ein langjaehiger DDR-Richter das juengste Quasi-Berufsverbot 
der Deutschen Bundespost und kam zu dem Ergebnis, dass selbst unter Ulbricht
ein Vorgehen wie das der Bundes-Schuesselpost gegen einen gewoehnlichen Fern-
sehtechnikermeister nach "altem" DDR-Recht unmoeglich gewesen waere. 

Der Sachverhalt: Um festzustellen, ob der Inhaber des TV-geschaefts 
"ungenehmigte" Sat-TV-Sender empfaengt, gab es eine Hausdurchsuchung im 
Auftrag der DBP, alle eingestellten SatTV-Kanaele wurden notiert und der 
Geschaeftszweig ASTRA-Sat-Antennen-Vorfuehrung VERBOTEN. 
Die Post empfiehlt: NACH Abschluss des Strafverfahrens Antragswiederholung... 

Ganz anders dagegen waren DDR-Grenzer im Sommer 1989, als der Fernsehmeister 
nach Usedom zum Camping fuhr. Vorsichtshalber meldete er mobile Sat-Antenne 
und Motorboot bei damaligen DDR-Hoheiten an und erhielt nach Zerstreuung der 
Bedenken wegen Missbrauchsgefahr als "Fluchtfahrzeug" die Genehmigung fuers 
Motorboot; Sat-Betrieb war ohne Papierkrieg ok. Das gleiche galt fuer Polen 
und im Sommer zuvor fuer Ungarn. In der DDR wurden bereits in den letzten 
Jahren mehr und mehr Sat-Antennen problemlos aufgestellt. 

Im Gegensatz dazu die hiesige Schreckensherrschaft der DBP uebers Weltall 
demnaechst auch in der DDR??? 

Juni 90 verlangte die Post eine schriftliche Verpflichtungserklaerung, nur 
das zu empfangen, was die Post hoheitlich gestatten wuerde. Sowas war mit 
Westfernsehen in der DDR schon zu Ulbrichts Zeiten nicht mehr drin und auch 
der westdeutsche Fernsehtechnikermeister weigerte sich, grundgesetzwidriges 
zu unterschreiben. Daraufhin kam am 03.07.90 Hoheitspersonal der Post und
griff in den Geschaeftsbetrieb des SatTV-Meisters in Hoya suedlich Bremens ein.

Posthoheiten erzaehlten der Staatsanwaltschaft, der Fernsehhaendler sei 
Straftaeter; wegen der Weigerung, den SKE-Vertrag mit Konkurrenz-Sat-Klausel 
zu unterschreiben. Die Folge war eine Haus-/Garten-Durchsuchung. 
"Musst Du jetzt ins Gefaengnis?" danach die Frage eines Nachbarn. Das als 
Ansatz der Beschreibung der Folgen des wildgewordenen Postamtsschimmelrennens 
im Dorf durch einen Meisterbetrieb. Die Polizisten, denen das ganze selber 
nicht geheuer war, sollten gemaess Postforderung auch die Satellitenschuesseln 
einpacken und mitnehmen. Abriss und Wiederaufbau der Schuesseln und Rotoren 
braucht Zeit. Zur Schadensminderung war der Meister angesichts des oeffentlich-
rechtlichen Postdrucks bei der Durchsuchung sogar bereit zu sofortiger 
Unterzeichnung der Empfangsverbotsverpflichtung am 03.07.

Nach Auffassung der Postgewalt fuer die Lufthoheit kam nun der zuvor mit 
Zwangsgelddrohung geforderte "Unterwerfungs"-SKE-Antrag vom oertlichen 
Fachmann fuer allgemeine SatellitenTV-Empfangsanlagen zu spaet. Die Post 
verlangte Beschlagnahme all jener ZZF-geprueften (!) Satellitenschuesseln 
im Vorgarten, die auf Konkurrenz des anmelde- und genehmigungsfreien Post-
Kombi-Sat zeigen konnten (Rotor). Das geschah! Aber da den anwesenden 
Polizisten das Abschleppen der Schuesseln nicht moeglich war, unterblieb dies. 

Da war eine Beschwerde der Post gegen die Polizei nur logisch. 500 Jahre 
Amtsschimmelpost sind genug! 

Fuer geboten haelt die Post die Beschlagnahme, weil das Meistergeschaeft 
"Pilotfunktion" habe und auch beim Verkauf zugelassener Sat-Antennen Anmelde-
Vorbild sein soll. Auch wenn die Antragsbearbeitung der Post Monate benoetigt,
waere eine "Betreiben" der Anlage erst NACH Erteilung der Einzelgenehmigung 
rechtens. Unbedeutend, wenn nahe Hobbymaerkte eher schlechtere Schuesseln in 
SB-Verpackung verkaufen!?! Verboten bleibt verboten; im Postrecht ist alles 
verboten, was nicht erlaubt ist. 
Deshalb genuegt ein Ministersatz im Amtsblatt wie: "Astra Allgemeinempfang ok" 
dann ist auch die Gefaengnisdrohung gegen Meister L weg. 
Auf einen neuen Genehmigungsantrag kam die absurde Ablehnung des FA 1, OPD
Bremen, Fus 1.5 B3569/SKE vom 10.07.90: "...sehen wir uns gezwungen, den von
Ihnen am 04.07.90 gestellten Antrag auf Erteilung einer Genehmigung fuer den
Betrieb einer Satelliten-Kommunikations-Einrichtung abzulehnen. Wir empfehlen
Ihnen, den Antrag nach Abschluss des Strafverfahrens zu wiederholen. Rechts-
behelfsbelehrung: ... Widerspruch..." Geschah umgehend, 4 Wochen ohne Post-
anwort sind um. Ob die Post oeffentlich ASTRA-Mobile zum "ungenehmigten" Sat-
Empfang auf Fahrrad beschlagnahmt im Beisein von Presse, TV und Rundfunk? (ist 
werbend geplant...) 

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