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Das Poststrukturreformgesetz und seine Konsequenzen fuer Mailboxbetreiber


  Fachschaft Jura der Uni Bielefeld - Datenschutzgruppe: Adolf (Addy), 
                                      Baerbel, Werner 

"Jederman (ich bin wirklich kein Chauvi, sondern der Gesetzgeber, d.S) ist 
berechtigt, sogen. Telekommunikationsdienstleistungen ueber Fest- oder 
Waehlleitungen zu erbringen." 
Das steht im Poststrukurgesetz; es gilt ab dem 1. July 1989; damit werden
Mailboxen zu Fernmeldeanlagen! 

Das Telefonnetz steht aber weiter unter dem Fernmeldemonopol der DBP 
(-Telecom). 

@25 des Poststrukturgesetzes: Bundespostministerium hat sich an den Grund-
saetzen der Politik der BRD zu orientieren!  

September 1988 wurde festgestellt, dass das Gesetz ueber die Einschraenkung 
des Fernmelde- und Postgeheimnisses (G10) vergessen worden war. Sie kamen 
auf den Dreh: Wenn das Poststrukturgesetz geaendert wird, dann gilt auch das 
Fernmeldegeheimnis, also muss auch das Gesetz ueber den Eingriff in dies 
Gesetz (G10 genannt) mit reingenommen werden.  In ihrer Sicherheits-
philosophie nur logisch: es sollen keine Nischen entstehen, in die sich 
"Verbrecher oder Terroristen" einnisten. Deshalb werden Kontrollmoeglich-
keiten geschaffen, die moeglichst weit gehen sollen.  Sie schliessen die 
letzte Nische, wo sie bisher nicht hin koennen! Dies ist "nur" die 
konsequente Ergaenzung des Sicherheitspakets bestehend aus ZAG 
(Zusammenarbeitsgesetz), Verfassungsschutzgesetz, Gesundheitsreformgesetz 
(Datenuebertragung zwischen Krankenkassen, Aertzen, ...) uvam. Auf Anordnung 
koennen BfV, LfV, MAD und BND Auskunft ueber durchgefuehrten Fernmeldeverkehr 
(z.B. auch in Mailboxen) vom Fernmeldeanlagenbetreiber (also z.B. dem SysOp 
einer Mailbox) verlangen. Personal muss auf Anfrage von dem Mailboxbetreiber 
zur Verfuegung gestellt werden. Bei Gefahr im Verzuge auch ohne richtlichen 
Beschluss.  Es gilt natuerlich auch immer 129 StGB (Unterstuetzung einer 
terroristischen Vereinigung): wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht be-
gruenden (und das heisst nach der Erfahrung der letzten Jahre - siehe den 
Weckerkauf von Ingrid Strobel, ..) im Prinzip immer (das ist die Regel - die 
Ausnahme von der Regel) kann ohne richterlichen Beschluss von den Kraeften der 
Bullizei direkt gehandelt werden! Der richterliche Beschluss wird dann 
"nachgereicht"! Auch ein Telefonat mit dem eigenen Rechtsanwalt, der 
vielleicht eine einstweilige Verfuegung bewirken koennte, hat keine auf-
schiebende Wirkung! 
Es ist immer "Gefahr im Verzuge"! 

Technisch:

"Die Ueberwachung des Fernmeldeverkehrs ist zu ermoeglichen!" 

Aber: die Ueberwacher brauchen einen Beschluss vom Richter! Den koennen 
sie aber nachreichen! 

In Augenscheinnahme --- du (als Mailboxbetreiber) musst es ihnen er-
moeglichen, die Festplatte duerfen sie nicht etwa mitnehmen, sondern sie 
duerfen "nur" ueberwachen! 

Diese Ueberwachung bezieht sich auf Fernmeldeanlagen (also auch Mailboxen), 
aber beachte: 
1. Eine Fernmeldeanlage (sprich die Mailbox) endet nicht hinter 
   dem Mond, sondern auf der Platte!  
2. Die Userliste (oder die Backup-Disketten) im Schrank ist ein 
   Blatt Papier - gehoert also nicht mehr zur Fernmeldeanlage! 

Alle Daten ueber die User sind rauszugeben! Aber: was ich nicht weiss, kann 
ich nicht weitergeben - ich hab keinen Zugriff! 

"Bin ich als Mailboxbetreiber verpflichtet, persoenliche Daten zu sammeln?" 
Nein! 

Die Ueberwachung muss sich nach diesem Gesetz eindeutig auf "namentlich 
bekannte" Personen beziehen. Kann Name ein Pseudonym sein!  Ja! Wenn es eine 
bestimmte Person ist, die nicht in der Mailbox ist, ist der Fall an sich 
gegessen! Unterlaufen durch Verschluesselung ist moeglich!  Wenn User die 
eigenen Daten mit Passwort verschluesseln, kann der SysOp die persoenlichen 
Mitteilungen garnicht lesen. SysOps sind nicht verpflichtet, Zusatz-
einrichtungen zu beschaffen, mit denen das "Entcrypten" der Daten er-
moeglicht wird!  Was auf dem Bildschirm erscheint, haengt vom Programm ab, 
mit dem die Mailbox betrieben wird. Aber die Ueberwacher duerfen auch die 
Telefonleitung komplett ueberwachen (geht nach G10 eh').  Man muss aber das 
Mitprotokollieren ermoeglichen. 

Es darf niemandem zu Kenntnis gebracht werden (also insbesondere den Usern 
einer Mailbox nicht), was nach dem Ueberwachungsrecht gemacht wurde oder 
wird. 

Man (der Ueberwacher) sucht den User X, findet aber bei der routinemaessigen 
Ueberwachung den User Y bei einer "nichtgesetzlichen Taetigkeit". Dann muss 
der Ueberwacher dieser strafbaren Handlung nachgehen - sonst ist das Straf-
vereitelung im Amt! 

Sie haengen einem auf der Leitung und man kriegt keine Daten mehr rueber, 
dann kann man ihnen diese Kosten im Prinzip in Rechnung stellen! Ja! 
(im Prinzip wenigstens!) 
Also: Funktion der Mailbox darf nicht verhindert werden! 

Brief- Post- und Fernmelderecht und Datenschutz Grundrecht auf 
informationelle Selbstbestimmung Widerspruch stehen sich gegenueber!  -- 
Was ist mehr wert? 

Art. 1 + 2 des Grundgesetzes sind hoeherwertig als die Einschraenkung des 
Post- und Fernmeldegeheimnisses. 

Jede Mailbox muesste an sich datenschutzmaessig geschuetzt sein! 

--------> Wird an der UNI BI diskutiert werden. Vielleicht 
          wissen wir in 5 Jahren mehr! 

Kann ich gegen ein Gesetz vorgehen? Ja! Normenkontrollverfahren eines jeden 
Betroffenen ist moeglich. Mailboxbetreiber sind Betroffene: also koennen sie 
ein solches Verfahren einstiehlen! 

--------> Bulle und Bildschirm! Spracherkennung ist noch schwierig, 
          aber ASCII-Analyse leicht moeglich! In den Staaten ist 
          soetwas schon passiert! USENET.USE --- NSA und CIA  ---


Diskussion + Informationsaustausch ueber Zerberus soll demnaechst erfolgen. 

Detailtips, um Mailboxprogramme sicher machen zu koennen werden gewuenscht: 
- persoenliche Mitteilungen duerfen beim SysOp nicht erscheinen; - die User 
koennen mit einem "Write protect Modus" selbst entscheiden, ob Messages beim 
SysOp angezeigt werden oder nicht. 


Politisch:

Die Bielefelder FS-Jura (Gruppe Datenschutz) meint: Gerade bei Mailbox-
betreibern geht es eher technisch-argumentativ zu: 
technische Argumente werden benutzt, um sich vor Politik zu druecken!  
Es fehlen politsche Inhalte auf Mailboxen und es fehlt oft auch politisches 
Bewusstsein bei Mailboxbenutzern und SysOps! 

Wie koennen wir das ganze politsch kippen? Wir muessen uns einreihen in die 
grosse Gruppe der Gegner der Sicherheitsgesetzgebung - wenn wir das nicht 
schon lange haetten tun sollen. 

sicherheitspolitsche Aufruestung ---> Wirtschaft und Wirtschaftlichkeit der 
TeleCom ist das Korrektiv fuer alle gesetzlichen Ueberlegungen! 

Geht der Staat nicht ein wenig weit -- muss ich (als User oder Mailbox-
betreiber) das hinnehmen? 

Im Prinzip ist es dasselbe wie Fernmelde- und Briefgeheimnis. Briefe werden 
bei der Post schon geoeffnet! - da haben sie es nicht noetig, dem Empfaenger 
von Briefen auf die Bude zu ruecken. 

Ab wieviel Teilnehmer muss ein Chatsystem als Demonstration genehmigt werden? 
Es kommt der Tag, wo ein Pseudonym als Vermummung gelten wird! 

Unser Bundeskanzler Helmut Kohl (BuKaKo) freute sich ueber die Menschen in 
der DDR, die hingingen und sagten: "Das Volk sind wir". Sie gingen zu dem 
MfS (Ministerium fuer Staatssicherheit) und sahen nach, wie durch die 
Sicherheit des Staates geschuetzt wurde; warum sollen wir nicht mal nach 
Pullach (BND) oder Koeln (Bundesamt fuer Verfassungsschutz) gehen!
Ob sich dann BuKaKo - ach klar - er muss sich freuen! 

Kontakt:
Fachschaft Jura Uni Bielefeld:  
Universitaetsstrasse 25   4800 Bielefeld 1  
Mo 18.00-20.00;  (0521) 106 4292 Voice 
E-Mail: FS-JURA@BIONIC.ZER
BIONIC-Tel.Nr.: 0521-17 11 88

Ludger
ChaosHa(gen)
gedo@boskopp.uucp & gedo@global.zer

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