Netzrechte selbst definieren - Tischvorlage des Referenten
Vortrag: Otfrid Weiss <100143.1247@compuserve.com>
Bericht: s.o. <s.o.>
Defininieren wir unsere Netzrechte selbst!
Warten wir nicht, bis Netzrechte von Staats wegen beschnitten werden. Mischen wir mit in der öffentlichen Debatte um unsere Rechte im Internet. Die Autoren der Wartburgcharta, Jürgen Christ und Otfrid Weiss, schlagen vor, für Veröffentlichungen im Internet die Grundrechte des Presserechts anzuwenden, das die Pressefreiheit garantiert. Wir sind das Netz!
Analoge Anwendung der Grundsätze des Presserechts auf Veröffentlichungen im Internet und anderen Computernetzwerken
Vorschlag Otfrid Weiss:
Ammendment (2) Jeder Mensch hat das Recht, im Internet und anderen Computernetzwerken netzöffentlich unzensiert mit anderen zu kommunizieren, insbesondere an interaktiven Chats, Foren, Online-Konferenzen und Newsgroups teilzunehmen und seine eigene Homepage im World Wide Web (WWW) zu veröffentlichen (RIGHT TO COMMUNICATION). Dieses Recht kann durch die Betreiber der Chats, Foren, Online-Konferenzen, Newsgroups und Homepage-Server von der Anerkennung eigener Regeln oder von einem Entgelt abhängig gemacht werden. Auch geschlossene Benutzergruppen sind zulässig. Die veröffentlichten Beiträge und Homepages unterliegen staatlichem Recht mit der Maßgabe, daß die Urheber der Beiträge und Homepages grundsätzlich allein für ihre Inhalte verantwortlich sind. Direkte Querverweise (Links) auf rechtswidrige Inhalte anderer Quellen sind ebenfalls rechtswidrig, Querverweise auf oft erneuerte Quellen in der Regel nicht. Auf Beiträge in Chats, Foren, Online-Konferenzen, Newsgroups und ähnlichen oft erneuerten Plattformen interaktiver Kommunikation sowie auf Homepages sollten die für periodische Druckwerke geschaffenen nationale Pressegesetze erweitert oder von der Rechtsprechung analog angewandt werden. Dabei könnten Gegendarstellungsansprüche unverrändert übernommen werden, während die rechtliche Verantwortung der Herausgeber, Verleger und Chefredakteure periodischer Druckwerke nur in der Form auf Beiträge zu interaktiver Kommunikation oder auf Homepages übertragen werden dürfte, daß vorher eine Abmahnung erfolgt. Die rechtliche Verantwortung für interaktive Beiträge und Homepages sollte in aller Regel allein beim Urheber des Beitrages oder der Beiträge als Redakteur liegen. Dieser hat Beiträge mit namentlichen Absender und Homepages mit Impressum zu versehen, aus dem er als presserechtlich eindeutig verantwortlicher Redakteur hervorgeht. Offenkundig anonyme Beiträge und Homepages sind von den Servern zu löschen, sofern der Betreiber nicht die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt.
Vorschlag Jürgen Christ:
Otfrid, laß uns weiter am Ammendmend (2) für die ONLINE_MAGNA_CHARTA arbeiten: "Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung in öffentlichen Online-Netzen - in Newsgroups, Chats, auf ganzen Websites oder einfachen Home pages, Konferenzen sowie auf Mailinglisten - zu äußern und zu veröffentlichen. Betreiber solcher öffentlichen Netzräume verpflichten sich, Ihre Identität in eineem Impressum bekanntzugeben. Jeder Nutzer hat das Recht, seine Meinung auch anonym zu äußern, wenn die verantwortlichen Betreiber der öffentlichen Räume dem zustimmen. Jeder Nutzer darf eine Meinungs- bzw. Darstellungskorrektur in Chats, Newsgroups, Konferenzeen und auf Mailinglisten anbringen. Das Gegendarstellungsrecht für Äußerungen auf publizierten Web-Dokumenten bezieht sich nur auf Periodika auf/in Web Sites." (RIGHT TO PUBLISH) Pressegesetz und Gegendarstellungsrecht für normale Home Pages halte ich - als ehemaliger Betreiber von "Mailboxen" - für undurchführbar. Die Leute schlagen sich sonst die "Köpfe" ein, weil jeder seinen Senf zu irgendetwas, wenn seine Meinung tangiert wird, auf fremden Home Pages durchsetzen möchte.
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