Anonymität im Recht
Vortrag: Jockel von Niemannn <vniemann@gmx.de>
Bericht: Heiner Otterstedt <h.otterstedt@link-goe.de>
Die Veranstaltung versuchte, die verschiedenen rechtlichen Aspekte von Anonymität und Pseudonymität (das Führen eines Pseudonyms) sowohl im Internet wie auch im "richtigen Leben" zu beleuchten.
Die Vorteile der Anonymität liegen auf der Hand: Schutz vor ungewollter Werbung und Schutz vor ungewollter privater oder staatlicher Datenerhebung. Wie schon der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz feststellt, schließt der Grundgesetz-Artikel 2 Absatz 1 (Persönlichkeitsrechte) auch die informationelle Selbstbestimmung ein. (BVerfGE 65, 1 (1983),
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