Speichern von Verbindungsdaten
"Bremen (dpa). Die Deutsche Telekom darf Telefonnummern aus
Anrufen Ÿber ihr digitales Breitband-Netz ISDN nur noch
maximal vier Tage lang komplett speichern. Ein
entsprechendes Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts
(OVG) wurde gestern bekannt.
Damit korrigiert das OVG eine gŠngige Praxis der Telekom,
die in der Vergangenheit vollstŠndige Verbindungsdaten eines
Anschlusses bis zu 80 Tagen nach einem GesprŠch zum Zweck
des EinzelgebŸhrennachweises gespeichert hatte. Geklagt
hatten zwei Bremer RechtsanwŠlte, die in der Speicherung
ihrer Telefonnummern den Vertrauensschutz ihrer Mandanten
gefŠhrdet sahen. Danach kšnnte die Staatsanwaltschaft Ÿber
das Fernmeldeanlagengesetz auch schon bei der Ermittlung von
Bagatelldelikten an die Daten herankommen."
pannier@cs.tu-berlin.de