Speichern von Verbindungsdaten

"Bremen (dpa). Die Deutsche Telekom darf Telefonnummern aus Anrufen Ÿber ihr digitales Breitband-Netz ISDN nur noch maximal vier Tage lang komplett speichern. Ein entsprechendes Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) wurde gestern bekannt. Damit korrigiert das OVG eine gŠngige Praxis der Telekom, die in der Vergangenheit vollstŠndige Verbindungsdaten eines Anschlusses bis zu 80 Tagen nach einem GesprŠch zum Zweck des EinzelgebŸhrennachweises gespeichert hatte. Geklagt hatten zwei Bremer RechtsanwŠlte, die in der Speicherung ihrer Telefonnummern den Vertrauensschutz ihrer Mandanten gefŠhrdet sahen. Danach kšnnte die Staatsanwaltschaft Ÿber das Fernmeldeanlagengesetz auch schon bei der Ermittlung von Bagatelldelikten an die Daten herankommen."
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