Eine geschädigte Firma kann anhand der Aufstellungen der Verbindungen feststellen, ob zum Beispiel RMI angewählt wurde. Dort ist es möglich, über die Funktion >recent callers Anders ist es bei Zugriffen auf Rechner, bei denen mensch kein autorisierter User ist. Bei einem begründeten Verdacht können die Verbindungen ebenfalls überprueft werden. Durch die gewählte NUA und die Gebühreneinheiten lässt sich ein nichtautorisierter Zugang feststellen.
Der NUI-Wechsel als solcher wird nicht registriert. Jedoch lässt sich durch den festgehaltenen zeitlichen Ablauf ein Wechsel erkennen. Zur Sicherheit sollte der PAD zum NUI- Wechselk neu angewählt werden!!! Die Bundespost darf die PAD- Protokolle zwar nicht weiterleiten, die Kontrollmöglichkeiten bestehen jedoch.
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