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Trara - die Post ist da!

Hinweise für Ausfälle der dritten Art

Der Redaktion sind in letzter Zeit vermehrt Berichte zugegangen, aus denen klar hervorgeht, daß immer noch gewisse Unsicherheiten herrschen, wenn es um den Umgang mit dem größten Dienstleistungsunternehmen in diesem unserem Lande geht. Wir wollen daher noch einmal zusammenfassen, wie man sich tunlichst zu verhalten hat, wenn es zu staatlichen Ausfallen wg. Post kommt.

Oberster Grundsatz ist auch hier: keep cool! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird und man kann viel Unheil abwenden, wenn man sich informiert, bevor irgendwelche Kinder in ominöse Brunnen fallen. Wer sich nicht sachkundig macht, bevor er zum Beispiel ein Modern anschließt, handelt grob fahrlässig und müßte eigentlich wegen Dummheit noch eins obendrauf kriegen.

Grundlage für alles Handeln der Post ist in unserem speziellen Fachgebiet die Fernmeldeordnung mit den dazugehörigen Verwaltungseinweisungen. Letztere sogen aus, was mit den Paragraphen der FO wirklich gemeint ist, sie sind also für uns besonders wichtig. Wer dafür genügend Kohle locker machen kann, sollte sich den Kram bestellen, wobei es sehr unfein ist, die Leute im nächstbesten Telefonlädchen deswegen in Verlegenheit zu bringen. Bestellt den Kram beim zuständigen Fernmeldeamt, die Verwaltungsbeamten da wollen ja auch mal was andres tun, Wer sich das nicht leisten kann, muß mit unseren Tips zufrieden sein.

Es gibt drei Stadien von postalischen Ausfällen. Nummer eins ist ein überraschender Anruf: »Müller, Fernmeldeamt brabbel... wir haben festgestellt... usw«. In diesem Fall empfiehlt es sich, dem netten Beamten die FTZ-Nr. des eigenen Kopplers mitzuteilen und ihn darauf hinzuweisen, daß man, ausschließlich mit diesem Gerät tätig wird. Sollte er den Verdacht, man benutze unpostalische Geräte, wiederholen, empfiehlt sich die Papageientaktik: »Ich sagte doch bereits, ich benutze ausschließlich einen Koppler mit der FTZ.Nr. 18,13.1808.00 der Firma E....« Gegebenenfalls so lange wiederholen, bis der nette Herr aufgibt.

Stufe zwei zündet mit einem überraschenden Schellen der Türglocke. Zwei bis drei nette Herren präsentieren ihren Dienstausweis und bitten mehr oder weniger höflich um Zutritt. Empfohlene Reaktion: Höflich um nähere Betrachtung der Ausweise bitten. Falls das Ansinnen abgelehnt wird, Zutritt verweigern, die Herren sind verpflichtet, sich auszuweisen. Ausweise sorgfältig prüfen (in der Zwischenzeit besteht Gelegenheit für zufällig anwesende sachkundige Besucher, aufzuräumen).

Besonderes Augenmerk auf die Gültigkeit der Ausweise richten, das Verfalldatum ist noch vor dem Namen des Inhabers vermerkt. Bei ungültigem Ausweis: Zutritt verweigern. Bestehen hinsichtlich der Ausweise keine Bedenken, einen Blick auf die Uhr werfen. Zutritt braucht nur während der üblichen Geschäftszeiten gewahrt zu werden. Das legen wir einmal bankmäßig aus und verwehren in der Zeit von 18.00 bis 07.00 Uhr ohnehin den Zutritt. Sodann fragen wir die Herren, ob sie sich angemeldet hatten. Wird dies verneint, oder ist sicher, daß eine Anmeldung nicht erfolgt ist, drücken wir unser Bedauern aus und verabschieden die Herren. Sehr hilfreich ist dabei die Floskel: »Es tut mir ja ausgesprochen leid, aber meine Frau (Freund(in), Bekannte(r)« is grad unter der Dusche ... kommen sie doch 'n andermal wieder, ja?«

Stufe drei ist die gefährlichste, hierbei erscheinen wiederum mehrere Herren, diesmal ist aber auch jemand von der Staatsanwaltschaft dabei und präsentiert zusätzlich zum Ausweis einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß. Hier hilft eigentlich nichts mehr, außer man ist vorgewarnt und vermeidet diese Konfliktsituation, indem man nur während der eigentlichen Betriebszeit die Anlagen angeklemmt hat. Zu jedem anderen Zeitpunkt sollte eine ordnungsgemäße Fernsprechanlage vorhanden und angeschlossen sein.

Noch etwas: Beschlagnahme von Geräten kann in jedem Fall nicht durch die Post erfolgen, sondern nur durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Postler haben die Anweisung: »Die nicht ordnungsgemäßen Geräte werden dem Teilnehmer unter Hinweis auf sein Fehlverhalten ausgehändigt«

Es gibt zusätzlich noch eine Reihe von Maßnahmen, die man treffen kann, um im Falle eines Falles gewappnet zu sein:

  • alle Anschlußdosen der Post sollten im Flur angebracht sein, die Post darf nur die Räume betreten, in denen Fernmeldeeinrichtungen vorhanden sind. Im Bedarfsfall dann das Telefon in den Flur stellen.

  • wenn immer möglich, Dosenanlagen verwenden. Das kostet zwar ne Markfuffzich im Monat extra, ist aber praktisch, da man im Bedarfsfall nur umstecken muß.

  • keine Eingriffe in den Postapparat. Lieber im Bastelladen ein Amitelefon für 20.- DM kaufen und daran basteln. Im Falle eines Falles steht immer ein ordnungsgemäßes Gerät parat. Ist unbedingt zu empfehlen, wenn man mit Dosenanlage arbeitet.
    Ist das nicht möglich ist, wenigstens ein paar Plomben fürs Telefon bereithalten und notfalls den Apparat neu versiegeln lassen.

/xi/ws/trpostl 5.ws 860213 2210 goblin


 

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