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Hacker freigesprochen

London. (dpa) Das britische Oberhaus als oberste Berufungsinstanz hat zwei sogenannte Hacker, die sich Zugang zu dem Computer-Informationssystem "Prestel" verschafft hatten, freigesprochen. Nach Ansicht der Lords stellte das Anzapfen der Datenbank keinen kriminellen Akt dar. Den beiden Angeklagten sei es nicht um Geldgewinn, sondern um die Demonstration ihrer Fähigkeiten als Hacker gegangen, meinten die Lord-Richter.

22.4.88

 

 

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