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Teilnehmerhaftung bei Btx

Mit Rechtsgeschäften bei Btx beschäftigen sich zunehmend auch die Zivilrechtler. Bisher ist die Rechtslage in vielen Fällen unklar. Der Betreiber des Btx-Systems (die DBP) sieht sich nicht verpflichtet, auf die Grundlagen verbindlicher Rechtsgeschäfte hinzuweisen.

Durch den von der Presse spektakulär ausgeschlachteten "Bankraub per Btx" wurde die Aufklärung über die Tragweite von Bestellungen und der Zahlungspflicht beim Abruf gebührenpflichtiger Btx-Seiten nicht geklärt. Der CCC beschloß damals, zukünftig alle nennenswerten Forderungen aus entgeltpflichtigen Seiten, die nicht beglichen wurden, einzuklagen.

Nun steht uns womöglich eine derartige Auseinandersetzung bevor. Innerhalb von mehreren Tagen liefen auf unserem Btx-Gebührenzähler rund DM 6000 durch den Abruf entgeltpflichtiger Angebote auf. Da uns nicht ersichtlich war, wie diese Summe zustande kam und wir durch den Rummel mit dem "Bankraub per Btx" Ärger genug hatten, sperrten wir (unsicher über die Folgen) unsere Spendenseite umgehend. Recherchen ergaben, daß es sich bei dem Verursacher um ein Berliner Kreditinstitut handelte.

Dort stand ein öffentliches Btx-Gerät in Privatbesitz. Der Anschluß wurde zwischenzeitlich stillgelegt. Der Betreiber des Anschlusses hat sich bislang nicht bei uns gemeldet.

Wir gehen davon aus, daß alles seine Richtigkeit hat.

ls023

btxberlds.txt 85.06.09 22:31

 

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