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Zwei Monate Modembetrieb ohne Offenbarungseid.

Mit Beginn der Datenübertragung wird sich erst einmal bei der Post beschwert. Und zwar schriftlich darüber, dass laufend Doppelverbindungen (Einschaltungen in bestehende Verbindungen) auftreten. Daraufhin kommt dann irgendwann ein Posttrupp und prüft Eure Leitung. Selbstverständlich habt ihr Eure Modems (wenn ohne ZZF-Nr.) abgeklemmt. Da der Stördienst nichts findet wird der Fehler im Wählamt vermutet. Nun trifft Eure Tel.-Rechnung ein. Natürlich ist die sehr hoch. Also wird ein Brief an die Rechnungsstelle des Fernmeldeamtes geschrieben. Darin schildert Ihr Eure Doppelverbindungen "ich wähle, und plötzlich höre ich da Leute quatschen" und zweifelt die Rechnung an. Gebt in dem Schreiben ruhig an, dass Ihr mehr telefoniert habt (kurzes Auslandsgespräch mit Tante Karla). Akzeptiert in dem Schreiben einen Betrag, der Euren späteren Rechnungen gerecht wird. Der Differenzbetrag ist nur durch Fehlverbindungen möglich. Dann passiert ne Weile nichts. Die zweite Tel.Rechnung trifft ein. Jetzt geht der Senf nochmal an die Post, aber ein bisschen aggressiver. Normalerweise meldet sich jetzt der Stördienst noch mal bei Euch. Ihr beklagt Euch immer noch über den Fehler, aber nicht mehr so häufig. Nun folgt ein Schreiben der Post welches Euch über die ausgeführten Prüfarbeiten unterrichtet, versehen mit dem Hinweis "unter besonderen Voraussetzungen ist eine Gebührenbeeinflussung nicht auszuschließen". Na nun ist doch alles klar! Was jetzt noch fehlt, ist der Anruf der Fernmelderechnungsstelle, in dem Euch Einheiten zur Gutschrift angeboten werden. Ein paar Hunderter kommen da schon zusammen. Jetzt ist es nur wichtig, dass Eure nächste Rechnung sich wieder in normalen Grenzen hält, Sonst werden die in der Rechnungsstelle stutzig (gar nicht gut). Aber da bei Euch sowieso ständig besetzt ist, habt Ihr sicherlich schon den preiswerten Doppelanschluss bestellt. Kostet DM 100,-- beim Anschluss sowie DM 13,-- mtl. und lässt sich so prima bezahlen.

Jack Pott



Dieser Artikel wurde uns von einem Leser zugesandt. Kommentar von Max Bell, unserem zuständigen Fernmeldewesen.

1. Nähere Infos zur Beamtengerechten Beantragung von Gebührenrückerstattung finden sich im entsprechenden Heft der "Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost, Teil B, Fernmeldewesen." Ein MUSS für jeden Phreak. Keine 10 DM im Jahr. Zu bestellen bei jedem Postamt. Nur hartnäckig sein, Postler selbst wissen nichts über eigene Weiterbildungsmöglichkeiten.

2. Gewählte Verbindungen können von der Pest zwecks Kontrolle (Nummer/Datum/Uhrzeit/Einheiten) mitprotokolliert werden. In der Regel geschieht dies zur Beweisführung (nach einer Beschwerde). Meistens erst dann, wenn Ihr die Sache übertreibt. Ihr könnt Euch trotzdem auf Doppelverbindungen und dadurch gestörte Gespräche (Übertragungen) berufen, solltet aber im Zweifelsfalle lieber zahlen. Ein Betrugsversuch ist schwer nachweisbar.

 

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