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Der Vollstaendigkeit halber:

Aus gegebenen Anlass muss ausdruecklich darauf hingewiesen werden, dass die ´Allgemeine Genehmigung fuer den Ton- und Fernsehrundfunkempfang' in der Bundesrepublik nur zum Rundfunkempfang berechtigt. Der Empfang anderer Funkdienste ist ausschliesslich den dazu besonders befugten Personen gestattet. Der vorsaetzliche Empfang anderer Funkdienste ist somit verboten. Wer unbeabsichtigt solche Aussendungen aufnimmt, darf Informationen ueber Inhalt und Umstaende der Sendungen (ausgenommen bei Notrufen) nicht an Dritte weitergeben. Ein Verstoss gegen das Fernmeldeanlagengesetz ist (auch wenn man nicht erwischt wird) strafbar. Ausserdem duerfen in der Bundesrepublik Deutschland zum Funkempfang nur solche Geraete bereitgehalten werden, die den technischen Vorschriften der deutschen Bundespost entsprechen (ftz-Nummer). Verboten ist also beispielsweise auf den Frequenzen des BKA Wiesbaden im Interpol-datenverbund oder auf Telex-stationen der Seefunkdienste mitzulesen. Ausserdem ist es selbstverstaendlich untersagt auf eigene Faust die weiten der Kurzwellenbaender nach Botschaftsnetzen, den Presseagenturen und anderen Diensten abzusuchen, deren Frequenzen und Sendezeiten zu notieren, diese Informationen an andere weiterzugeben (s.o.) und sich ein eigenes Bild ueber Fernschreiben weltweit zu machen. Denn aktuell ist er halt immer noch: der fernschreiber...

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