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Polizei kann auch altes Telefonat zurückverfolgen

Baden-Baden (AP) Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes vor einem halben Jahr kann die Polizei auch rückwirkend feststellen, wer mit wem wie lange gesprochen hat. Damit seien bereits beachtliche Fahndungserfolge erzielt worden, berichtete das ARD-Magazin "Report Baden-Baden" am Montag abend. Zum Beispiel habe die Polizei im Juni in Hamburg einen Entführten befreien können, weil die Erpresser die Eltern des Opfers kurz anriefen und die Nummer der Anrufer dabei im Telekom-Zentralcomputer gespeichert wurde.

Wie Telekom-Sprecher Ulrich Lissek erklärte, speichert der Rechner zwei Tage lang die Nummern und die Dauer sämtlicher Telefongespräche. Daraus wird dann die Gebührenrechnung für die Telefonkunden erstellt. Laut Fernmeldeanlagengesetz aus dem Jahr 1915 müssen die Verbindungsdaten auf richterliche Anordnung auch der Polizei zur Verfügung gestellt werden.

Doch erst die Digitalisierung ermöglicht eine rückwirkende Suche nach allen Gesprächen von und zu einem bestimmten Anschluß. Um die täglich 150 Millionen Gespräche zu durchsuchen, brauche der Rechner zwei bis drei Stunden, sagte Lissek.

Ein Sprecher des Bundeskriminalamtes sagte, schon aufgrund der hohen Kosten werde von dieser Möglichkeit nur selten Gebrauch gemacht. Lissek zufolge kostet ein Suchlauf rund 28.000 Mark. Die Länder meinten, die Telekom müsse diese Leistung kostenlos erbringen. Die Telekom sehe dies zwar anders, sei aber nicht vor Gericht gezogen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, dringt darauf, daß die Verbindungsdaten «nur herausgegeben werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt». Daten von Nichtbetroffenen müßten sofort wieder gelöscht werden; Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte müßten beachtet werden, sagte er "Report".

Seine Sprecherin Helga Schuhmacher erklärte AP, die geplante Novelle des zugrundeliegenden Paragraphen im Fernmeldeanlagengesetz sei im Bundesrat gescheitert. Alle Parteien seien sich aber einig, daß er in der nächsten Legislaturperiode "in die Strafprozeßordnung überführt werden muß, wo er hingehört." Derzeit sei den Strafverfolgern der Zugriff auf die Verbindungsdaten "ohne jede Schwelle" möglich.

 

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