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D-Netz zu sicher?

Unsere lieben Sicherheitsbehörden möchten zwar Ihre Aktivitäten äußerst ungerne rechtfertigen, (["Wie auch?, der Sülzer]) sind aber immer an den Daten einiger Mitbürger interessiert. Dies zeigt sich unter anderem im Artikel zum Grundgesetz Art. 10 im Poststrukturgesetz. In diesem Artikel wird geregelt, daß der Betreiber einer Telekommunikationseinrichtung den Sicherheitsbehörden der BRD Personal und Mittel zur Verfügung stellen muß, die eine Überwachung der Kommunikation ermöglichen. (Siehe auch DS31)

Nun zeigte es sich aber, daß die "neuen" Funknetze DI und D2 diese Möglichkeit, obwohl in den Vorgaben zur Lizenzvergabe angegeben noch nicht beeinhalten.(Wobei bloß..., der Sätzer] Dies wurde von den Sicherheitsbehörden gleich als Argumentationshilfe für den "großen Lauschangriff" verwendet. ("Wie sollen wir denn "Kriminelle" überwachen, die auf D-Netz Telefone ausweichen?").

Nunja, die freundlichen Herren von der Telekom entschuldigen Ihre Nichteinhaltung mit technischen Problemen, daß Netz müsste erstmal unter etwas größerer Auslastung laufen, damit diese Software entwickelt werden kann. Die Telekoin rechnet damit, dieses "Problem" bis Ende 1994 gelöst zu haben.

Dem gegenüber geht die Argumentation von Mannesmann aber schon in den Bereich der europäischen Gemeinschaft. In anderen Ländern würde es andere Regelungen geben, die hiervon ja auch betroffen währen. verschiebt also die Lösung auf den europäischen Gerichtshof, welcher meistens etwas "liberaler" Urteilt (siehe Par. 15.2. FAG). [und wie sieht das mit der Vermittlungsstelle aus, da laufen die ganzen Daten doch auf..., der Schwörer]

 

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