Kurz am Rande
Entgegen dem allgemeinem Volksglauben ist es auch durch einfache Kenntnis einer Kreditkartennummer und des
Verfalldatums (expiration date) möglich, z.B. Versandhausbestellungen zu tätigen. Die hieraus sich
ergebenden Mißbrauchsmöglichkeiten sind wohl auch kein Geheimnis mehr und werden auch in der Regel
erfolgreich angewendet. Eine moralische Diskussion ist wohl auch irgendwie unangebracht, weil der
Kreditkarteninhaber nach Erhalt seiner Monatsabrechnung und daraus folgender Reklamation den Betrag wieder
abgezogen bekommt, die Kreditkartenfirma Anzeige gegen Unbekannt stellt und somit den Betrag von der Versicherung
bekommt.
Da diese Art des Ausnutzens / Aufzeigens von Schwachstellen in unserer schönen heilen elektronischen Welt
allerdings auch eine gewisse rechtliche Angreifbarkeit mit sich bringt, sollte man diese doch zumindest
vorgehensweisenmäßig gering halten.
Die weit vorherrschende Phantasielosigkeit im Umgang mit sowas, z.B. indem mensch HST Modems bestellt, macht es
für die Staatsorgane natürlich relativ einfach, Fremdbenutzung der Karten zu erkennen. Zumal auch die
Lieferfirmen schon zwecks Ermittlungsverfahrenzeugenaussagenstreßvermeidung bereitwillig Auskunft geben und
inzwischen wohl auch erstmal noch einmal über die Kreditkartengesellschaft beim Kunden rückfragen lassen
(gibt da einige Indula).
Was die Anlieferung an tote Briefkästen, mit in der Umgebung auf die Anlieferung lauerndem Menschen angeht:
Es hat auch schon aktenkundige Anlieferung leerer Kisten mit darauffolgender uniformierter Greiftruppe gegeben.
Vorsicht insofern. Aber irgendwas ist in diesem Kreditkartengeschäft eh' faul, sonst könnten die
Kreditkartengesellschaften die sich ergebenden Millionen (!) DM / $ Betrugsverluste (Versicherungszahlungen)
nicht so leicht wegstecken. Interessant auch, daß man in den Medien hierüber so wenig berichtet wird.
Man möchte wohl den Kunden nicht unbedingt auf den potentiellen Streß hinweisen.
Andy
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