Wir über uns
Homepage

Wir über Uns
Berlin
Deutschland
Europa
International
Recht
Technisch-Organisatorische Maßnahmen
Aktuelles
Kontrolle
Materialien
Service
Themen

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht

Punkt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Berliner Datenschutzgesetzes und aller anderen Vorschriften über den Datenschutz bei den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen
Punkt überprüft als Aufsichtsbehörde die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz durch Private
Punkt kann zur Wahrung des Rechtes auf Akteneinsicht und Informationszugang angerufen werden

Bei Behörden und öffentlichen Stellen

Bei Privatunternehmen

Punkt geht er Beschwerden von Personen nach, die der Ansicht sind, daß bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Datenschutzvorschriften verstoßen worden ist Punkt geht er Beschwerden von Personen nach, die begründet darlegen, daß eine Datenschutzvorschrift verletzt ist
Punkt gibt er Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und berät in Fragen des Datenschutzes Punkt überwacht er die Ausführung der Datenschutzgesetze, wenn hinreichende andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Vorschrift verletzt ist
Punkt führt er ein für jeden einsehbares Register der Dateien mit personenbezogenen Daten und der Geräte, mit denen diese Daten verarbeitet werden Punkt überwacht er die Ausführung der Datenschutzgesetze auch ohne Anlaß, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch Dienstleistungsunternehmen verarbeitet oder zum Zweck der (auch anonym) Übermittlung gespeichert werden.

Welcher Mitarbeiter für welchen Aufgabenbereich zuständig ist, finden Sie in unserem Geschäftsverteilungsplan

Seitenanfang


 Letzte Änderung:
 am 23.11.99
mail to webmaster