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Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht
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kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Berliner Datenschutzgesetzes und
aller anderen Vorschriften über den Datenschutz bei den Behörden und sonstigen
öffentlichen Stellen
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überprüft als Aufsichtsbehörde die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz durch Private
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kann zur Wahrung des Rechtes auf Akteneinsicht und Informationszugang angerufen werden
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Bei Behörden und öffentlichen Stellen
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Bei Privatunternehmen
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geht er Beschwerden von Personen nach, die der Ansicht sind, daß bei
der
Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Datenschutzvorschriften
verstoßen worden ist
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geht er Beschwerden von Personen nach, die begründet darlegen, daß
eine Datenschutzvorschrift verletzt ist
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gibt er Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und berät in
Fragen des Datenschutzes
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überwacht er die Ausführung der Datenschutzgesetze, wenn hinreichende
andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Vorschrift verletzt
ist
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führt er ein für jeden einsehbares Register der Dateien mit
personenbezogenen Daten und der Geräte, mit denen diese Daten verarbeitet
werden
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überwacht er die Ausführung der Datenschutzgesetze auch ohne
Anlaß, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch
Dienstleistungsunternehmen verarbeitet oder zum Zweck der (auch anonym)
Übermittlung gespeichert werden.
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Welcher Mitarbeiter für welchen Aufgabenbereich zuständig ist, finden Sie in unserem Geschäftsverteilungsplan
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