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Aufgrund der Zuständigkeit der Mitglieder dieses Gremiums vor allem für den Datenschutz
im öffentlichen Bereich richtet sich diese Orientierungshilfe in erster Linie an öffentliche
Verwaltungen. Die Aussagen lassen sich aber im allgemeinen auch auf andere Bereiche übertragen.
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vgl. Hinweis zum CERT im Abschnitt "Weiterführende
Informationen und Literatur"
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[3] |
Mit Firewall-System ist nicht nur die Firewall im eigentlichen Sinne, sondern auch das System, das
den Zugang zum Internet ermöglicht gemeint. So sollten auf der Firewall selbst keinerlei
Accountingfunktionen laufen. Diese können aber im Zugangssystem integriert sein.
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sofern die Firewall von einer öffentlichen Stelle betrieben wird
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Bei der zulässigen privaten Nutzung kommt u.U. auch eine generelle Einwilligung durch den
Personal- oder Betriebsrat in Betracht. Die Betroffenen sind hierüber ausführlich zu informieren.
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[6] |
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz; Postfach 200112; 53131 Bonn;
Tel.: 0228/81335-0; Fax: -50; E-Mail: poststelle@bfd.bund400.de
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Mit freundlicher Genehmigung der Autorin aus [http://www.klick.link-m.de/hilfe/glossar]
[LINK] entnommen, überarbeitet und ergänzt.
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[8] |
Dies ist die E-Mail-Adresse der Autorin des Orginal-Glossars.
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