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Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers, sich in einen privaten,
vom Staat unbeobachteten Raum zurückziehen, sich darin ausleben
und regenerieren zu können, ist für die Verwirklichung
seines Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
unverzichtbar. Wesentliche Grundbedingungen unserer Gesellschaft
gerieten in Gefahr, wenn die Unantastbarkeit des Vertrauensverhältnisses
eines Bürgers zu seinem Arzt, Rechtsanwalt, Drogenberater,
Seelsorger, aber auch zu seinem Ehepartner aufgegeben würde
und wenn die Pressefreiheit dadurch eingeschränkt würde,
daß Journalisten ihren Informanten nicht mehr Diskretion
zusichern könnten. Die Vertraulichkeit des privaten Gesprächs
mit Ärzten, mit Anwälten auch außerhalb einer
Strafverteidigung, mit Drogen- oder Schwangerschaftsberatern,
mit Journalisten aber auch die Kommunikation zwischen Ehepartnern
und innerhalb der engsten Familie ist genauso schützenswert
wie das Verhältnis zu Seelsorgern oder die Arbeit von Abgeordneten.
Es kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, diese vertraulichen,
oft sogar intimen Gespräche in dem Bewußtsein führen
zu müssen, daß Dritte später anhand des aufgezeichneten
Inhalts entscheiden, ob und zu welchen strafprozessualen Zwecken
die Informationen verwertet werden können. Deshalb richten
Ärzte, Datenschützer, Journalisten, Anwälte, Richter
und Staatsanwälte vor der Entscheidung des Bundestages und
des Bundesrates über eine Einführung des Großen
Lauschangriffs den dringenden Appell an alle Politiker, den Gesetzesvorlagen
nicht zuzustimmen. Die Absicht, dafür zu sorgen, daß
es vor der staatlichen Strafverfolgung keine "kontrollfreien
Räume" mehr gibt, ist abzulehnen. Die Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität ist ein wichtiges Ziel. Dies
darf aber nicht um jeder Preis, nämlich durch Opferung der
letzten Refugien von Privatheit der Bürger, geschehen. Es
geht nicht um "Gangsterwohnungen", sondern um Privatwohnungen,
Arztpraxen und Anwaltskanzleien.
Jeder kann betroffen sein.
Folgende Organisationen unterstützen bisher den
"Bonner Appell gegen den geplanten Großen Lauschangriff":
(Stand: 26.Februar 1998)
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung e.V.
- Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
- Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
- Humanistische Union
- Industriegewerkschaft Medien
- Strafverteidigervereinigungen Köln
- Bundesrechtsanwaltkammer
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratische Juristinnen und Juristen
- Der Hessische Datenschutzbeauftragte
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
- Deutscher Notarverein
- Deutscher Anwaltverein
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Bremen
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
- Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
- Chaos Computer Club e.V.
- Gustav-Heinemann-Initiative e.V.
- Berliner Datenschutzbeauftragter
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Berliner Anwaltsverein
- Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Frieden
- Journalistenbüro SchubertZehn, Film & Text
- Die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
- Ärztekammer Berlin
- Freies Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V.
- Verbund Deutscher Selbsthilfen in der Schlafmedizin
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
- Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gewerkschaft ötv
- Individual Network e.V.
- arbeitsgemeinschaft dokumentarfilm
- Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITuG e.V.)
- Innovat Richter GmbH Büro Berlin
- Deutscher Presse Verband DPV e.V. Hannover
- Einheit Informatik und Gesellschaft am Fachbereich Informatik der TU-Berlin
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Sofern weitere Organisationen unterzeichnen wollen, wenden sich diese vorzugsweise per Fax oder aber auch telefonisch an die
Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein.
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