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BONNER APPELL GEGEN DEN GEPLANTEN
GROSSEN LAUSCHANGRIFF

Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers, sich in einen privaten, vom Staat unbeobachteten Raum zurückziehen, sich darin ausleben und regenerieren zu können, ist für die Verwirklichung seines Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unverzichtbar. Wesentliche Grundbedingungen unserer Gesellschaft gerieten in Gefahr, wenn die Unantastbarkeit des Vertrauensverhältnisses eines Bürgers zu seinem Arzt, Rechtsanwalt, Drogenberater, Seelsorger, aber auch zu seinem Ehepartner aufgegeben würde und wenn die Pressefreiheit dadurch eingeschränkt würde, daß Journalisten ihren Informanten nicht mehr Diskretion zusichern könnten. Die Vertraulichkeit des privaten Gesprächs mit Ärzten, mit Anwälten auch außerhalb einer Strafverteidigung, mit Drogen- oder Schwangerschaftsberatern, mit Journalisten aber auch die Kommunikation zwischen Ehepartnern und innerhalb der engsten Familie ist genauso schützenswert wie das Verhältnis zu Seelsorgern oder die Arbeit von Abgeordneten. Es kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, diese vertraulichen, oft sogar intimen Gespräche in dem Bewußtsein führen zu müssen, daß Dritte später anhand des aufgezeichneten Inhalts entscheiden, ob und zu welchen strafprozessualen Zwecken die Informationen verwertet werden können. Deshalb richten Ärzte, Datenschützer, Journalisten, Anwälte, Richter und Staatsanwälte vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates über eine Einführung des Großen Lauschangriffs den dringenden Appell an alle Politiker, den Gesetzesvorlagen nicht zuzustimmen. Die Absicht, dafür zu sorgen, daß es vor der staatlichen Strafverfolgung keine "kontrollfreien Räume" mehr gibt, ist abzulehnen. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist ein wichtiges Ziel. Dies darf aber nicht um jeder Preis, nämlich durch Opferung der letzten Refugien von Privatheit der Bürger, geschehen. Es geht nicht um "Gangsterwohnungen", sondern um Privatwohnungen, Arztpraxen und Anwaltskanzleien.

Jeder kann betroffen sein.


Folgende Organisationen unterstützen bisher den
"Bonner Appell gegen den geplanten Großen Lauschangriff":

(Stand: 26.Februar 1998)

  1. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
  2. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
  3. Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
  4. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
  5. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz
  6. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
  7. Humanistische Union
  8. Industriegewerkschaft Medien
  9. Strafverteidigervereinigungen Köln
  10. Bundesrechtsanwaltkammer
  11. Deutsche Strafverteidiger e.V.
  12. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratische Juristinnen und Juristen
  13. Der Hessische Datenschutzbeauftragte
  14. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
  15. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
  16. Deutscher Notarverein
  17. Deutscher Anwaltverein
  18. Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
  19. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Bremen
  20. Deutscher Journalisten-Verband e.V.
  21. Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
  22. Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
  23. Chaos Computer Club e.V.
  24. Gustav-Heinemann-Initiative e.V.
  25. Berliner Datenschutzbeauftragter
  26. Rechtsanwaltskammer Berlin
  27. Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
  28. Berliner Anwaltsverein
  29. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Frieden
  30. Journalistenbüro SchubertZehn, Film & Text
  31. Die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
  32. Ärztekammer Berlin
  33. Freies Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V.
  34. Verbund Deutscher Selbsthilfen in der Schlafmedizin
  35. Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  36. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gewerkschaft ötv
  37. Individual Network e.V.
  38. arbeitsgemeinschaft dokumentarfilm
  39. Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITuG e.V.)
  40. Innovat Richter GmbH Büro Berlin
  41. Deutscher Presse Verband DPV e.V. Hannover
  42. Einheit Informatik und Gesellschaft am Fachbereich Informatik der TU-Berlin
  43. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Sofern weitere Organisationen unterzeichnen wollen, wenden sich diese vorzugsweise per Fax oder aber auch telefonisch an die
Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein.

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 Zuletzt ergänzt:
 am 26.02.98
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