NOVELLIERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZESAm 24.Oktober 1995 wurde die Europäische Datenschutzrichtline vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie muß von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Infolgedessen muß auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert werden.
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