Datenschutz und Recht
Startseite

Impressum
Berlin
Deutschland
Europa
International
Recht
Technisch-Organisatorische Maßnahmen
Aktuelles
Adressen von Datenschutzbehörden
Materialien
Service und Verweise
Datenschutz nach Themen

Jugendgerichtsgesetz - JGG

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I, S.3427), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung von Seuxualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, S.160)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 
Inhaltsübersicht:


Hinweis Hinweis:
Durch Anklicken der Bällchen vor großen Überschriften gelangt man zur Inhaltsübersicht zurück.

ERSTER TEIL:
ANWENDUNGSBEREICH

    § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
    § 2 Anwendung des allgemeinen Rechts

ZWEITER TEIL:
JUGENDLICHE

DRITTER TEIL:
HERANWACHSENDE

VIERTER TEIL:
SONDERVORSCHRIFTEN FÜR SOLDATEN DER BUNDESWEHR

    § 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
    § 112b Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten
    § 112c Vollstreckung
    § 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
    § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind

FÜNFTER TEIL:
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN

Zum Ersten Teil des JGG
Seitenanfang

Rechtsvorschriften des Bundes Rechtsvorschriften in Deutschland
 Letzte Änderung:
 am 10.06.1999
E-Mail an den Berliner Datenschutzbeauftragten