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Beschluß des Deutschen Bundestages zum
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214.Sitzung am 16.Januar 1998 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Drucksachen 13/8651, 13/9644 - die nachstehende Entschließung in Drucksache 13/9644 - Nummer 6 der Beschlußempfehlung - angenommen:

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unabhängig von der jährlichen Berichtspflicht nach Art. 13 Abs.6 GG i.V.m. § 100e Abs.2 StPO, spätestens zum 31.Januar 2002 einen detaillierten Erfahrungsbericht zu den Wirkungen der Wohnungsüberwachung durch Einsatz technischer Mittel (Art. 13 Abs.3 bis 5 GG, § 100c bis 100f StPO) vorzulegen, der eine Bewertung der Gesetzesfolgen mit verfassungsrechtlicher und kriminalpolitischer Würdigung der bis dahin durchgeführten Maßnahmen der Überwachung einschließt.
  2. (...)


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 Berlin,
 am 30.01.98
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