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2. Die Bezirksämter von Berlin - jeweils zuständige
Stellen - dürfen abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten
zur Erfüllung der den Bezirksämtern durch Rechtsvorschrift
obliegenden Aufgaben erforderlich ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade,
Tag und Ort der Geburt,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade,
Anschrift, Tag der Geburt), gegenwärtige und frühere
Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszuges,
Familienstand, Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.
3. Die Berliner Feuerwehr darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten
zur Einziehung der von der Feuerwehr zu erhebenden Benutzungsgebühren
erforderlich ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt,
Geschlecht,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade,
Anschrift, Tag der Geburt), gegenwärtige und frühere
Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszugs,
Familienstand, Ehegatte (Vor- und Familiennamen, akademische Grade,
Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag), Übermittlungssperren,
Sterbetag und -ort.
4. Der Polizeipräsident in Berlin - Landespolizeidirektion
- darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten
zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlich ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade,
Ordensnamen/ Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, einschließlich
der Hinweise, Geschlecht,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade,
Anschrift, Tag der Geburt), Staatsangehörigkeit, gegenwärtige
und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des
Ein- und Auszugs, Familienstand, einschließlich der Hinweise,
Ehegatte (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Tag der Geburt,
Anschrift, Sterbetag), minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen,
Tag der Geburt, Sterbetag),
Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer des Personalausweises/
Passes,
Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort, einschließlich
der Hinweise.
5. Die Personalausweisbehörde darf abrufen
bei deutschen Einwohnern und bei deren Kindern unter 16 Jahren
ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit zur Durchführung
der Aufgaben der Personalausweisbehörde nach der BK/ O (46)
61 folgende Daten einschließlich der Hinweise:
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade,
Ordensnamen/ Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade,
Anschrift, Tag der Geburt), Staatsangehörigkeit,
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, Ehegatte (Vor- und Familiennamen,
akademische Grade, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag), minderjährige
Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag), Ausstellungsbehörde,
-datum, Gültigkeitsdauer des Personalausweises/ Passes, Übermittlungssperren,
Sterbetag und -ort.
6. Die Passbehörde darf abrufen
bei deutschen Einwohnern zur Durchführung der Aufgaben der
Passbehörde nach dem Passgesetz folgende Daten einschließlich
der Hinweise:
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade,
Ordensnamen/ Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade,
Anschrift, Tag der Geburt), Staatsangehörigkeit,
rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft,
die durch die Finanzbehörden Berlins Steuern erhebt, gegenwärtige
und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, Ehegatte (Vor- und Familiennamen,
akademische Grade, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag), minderjährige
Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag), Ausstellungsbehörde,
-datum, Gültigkeitsdauer des Personalausweises/ Passes, Übermittlungssperren,
Sterbetag und -ort,
7. Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten
zur Erfüllung der Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
erforderlich ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Ordensnamen/ Künstlernamen,
Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher Vertreter (Vor-
und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift, Tag der Geburt),
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, Übermittlungssperren,
Sterbetag.
8. Die Verkehrsordnungswidrigkeitenbehörde darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten
zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
erforderlich ist,
Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher
Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift,
Tag der Geburt), gegenwärtige Anschriften, Tag des Ein- und
Auszugs, Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.
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