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"Nur begrenzter Anspruch auf Umweltinformationen
Während strafrechtlicher Ermittlungsverfahren haben Bürger
keinen Anspruch auf Umweltinformationen, die Gegenstand der Ermittlungen
sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin entschieden.
... (Az.: BVerwG 7 C 32.98)." FR 29.10.99 S. 7
"Keine Umweltinfos bei Strafverfahren" taz 9.10.99 S. 8
"Zugriff auf Umweltdaten eingeschränkt" MoPo 29.10.99 S. 5
"Informationen durften zurückgehalten werden
... Das Umweltinformationsgesetz wolle den ungestörten
Verlauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichern und verhindern,
dass Umweltdaten, die für das Verfahren bedeutsam seien, dem Beschuldigten
oder der Öffentlichkeit außerhalb des Verfahrens bekannt würden.
Daher sei dem Zeitungsverlag die Einsichtnahme in die Akten zu Recht verweigert
worden, entschied das Bundesverwaltungsgericht." FAZ 29.10.99
S. 5
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"Wider die Zinsschummelei / Rot-Grün für
stärkere Besteuerung von Sparzinsen und lockeres Bankgeheimnis
... In einem Interview mit der Zeitung Die Woche plädiert
Struck dafür, dass die Banken bei Zinsgutschriften in Zukunft Kontrollmitteilungen
an die Finanzämter schicken müssen." taz 29.10.99 S. 4
"Das öffentliche Bankgeheimnis / 'Ehrenkodex'
ist ohne rechtliche Relevanz
... Das Bankgeheimnis gilt zwar als Bestandteil des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, wie es im Grundgesetz verankert ist, stützt
sich aber konkret lediglich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Banken. In Paragraf 30 a der Abgabenordnung heißt es: 'Die Bank
ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen
verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis).' Daraus haben
die Kreditinstitute auf freiwilliger Basis einen 'Ehrenkodex' abgeleitet,
der den Zugang zu fremden Konten versperren soll. ... Generell herrscht
im Kreditgewerbe Einhelligkeit darüber, dass die Bank Informationen
nur weitergeben darf, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der
Kunde freiwillig eingewilligt hat oder die Bank zur Auskunft befugt ist.
In der Praxis sieht das aber so aus, dass die Banken ihre Daten Finanzämtern,
Polizei und Gerichten ohne weiteres mitteilen. Bei einem konkreten Verdacht
auf Steuerhinterziehung erhalten die offiziellen Organe ohnedies unbeschränkten
Zugang zu Akten und Konten." WELT 29.10.99 S. 12
"Armer mündiger Bürger
Dieses Land schmückt sich mit einem fein ziselierten Datenschutz.
Niemand möchte den gläsernen Bürger, den gläsernen
Patienten und andere Durchsichtigkeiten. In der elektronischen Realität
sollen wenigstens Reste der Privatsphäre erhalten bleiben. In einem
Punkt jedoch scheinen diese Grundsätze nicht zu gelten: beim Bankkonto.
Schließlich geht es um Geld. ... Nach geltendem Gesetz, der Abgabenordnung,
sind Staat und Banken verpflichtet, die Privatsphäre der Kunden zu
respektieren. Ein Bollwerk gegen das Finanzamt ist das Bankgeheimnis dennoch
nicht, denn bei begründeten steuerlichen Ermittlungen wird es sofort
aufgehoben. ... Das Bankgeheimnis weiter zu durchlöchern, kuriert
an Symptomen und verkennt die Ursachen des Problems. Sie liegen im zutiefst
gestörten Verhältnis zwischen abgabepflichtigen Bürgern
und dem rüde kassierenden Staat." WELT 29.10.99 S. 8
"Das Bankgeheimnis
Als Bankgeheimnis gilt die Verpflichtung eines Kreditinstitutes,
die Bankbeziehungen und Vermögensverhältnisse ihrer Kunden gegenüber
Dritten geheim zu halten. Das Bankgeheimnis gegenüber dem Finanzamt
kennt allerdings in Deutschland einige Grenzen, die der Gesetzgeber und
die Rechtsprechung gezogen haben." Tsp 29.10.99 S. 2
"Kritik an Lockerung des Bankgeheimnisses / Empörung auf breiter Front - Regierung setzt auf europäische Einigung beim EU-Gipfel im Dezember" WELT 29.10.99. 1
"Bankgeheimnis: Regierungspläne stoßen auf Kritik" BerlZtg 29.10.99 S. 31
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"Handy muss für Online-Banking Daten verschlüsseln
Geht es nach den Vorstellungen der Endgerätehersteller,
sollen Handies bald deutlich mehr können als Gespräche entgegennehmen
und SMS-Kurzmeldungen verbreiten. Neue Einsatzfelder sind Online-Banking-
und E-Commerce-Anwendungen. Dazu müssen die Kleingeräte aber
Sicherheitsmechanismen wie digitale Signaturen und Verschlüsselung
beherrschen. Erste Verfahren sind verfügbar." HB 29.10.99
S. 27
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"Ein offenes Wort unter Schlapphüten / Der
Geheimdienst BND gibt sich bürgernah - und verrät nebenbei, dass
er illegale Einwanderung bekämpft
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist erstmals öffentlich
in Erscheinung getreten. Bei dem BND-Symposium 'Illegale Migration' wurde
auch bekannt, dass der Geheimdienst ganz unauffällig ein neues Arbeitsfeld
für sich gefunden hat: die Beobachtung von Schleuserbanden und das
Aufdecken internationaler Fluchtrouten." FR 29.10.99 S. 4
"'Knallharte' Schleuser / Der BND sorgt sich um die illegale Einwanderung - erstmals öffentlich" taz 29.10.99 S. 4
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"BGH-Richter gerüffelt / Jurist durfte die
Briefe an einen Häftling nicht zurückhalten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Brief- und
Besuchsüberwachung eines Häftlings durch einen Ermittlungsrichter
des Bundesgerichtshofs (BGH) als willkürlich und verfassungswidrig
erklärt. Für die Kontrolle des Schriftverkehrs und der Besuche
sei nach dem Strafvollzugsgesetz alleine der Leiter der Haftanstalt zuständig,
hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Kammerentscheidung
(AZ: 2 BvR 1897/95)." FR 29.10.99 S. 5
"Bundesrichter handelte verfassungswidrig" taz 29.10.99 S. 4
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"Polizeichef ist dankbar für jeden Tipp /
Soll der Verfassungsschutz gegen die Organisierte Kriminalität eingesetzt
werden? / Diskussion in Wiesbaden
... Deutliche Warnungen kamen zum Beispiel von den Ermittlern
des Bundeskriminalamtes (BKA). Deren Erster Direktor Leo Schuster, zuständig
für die bundesweite OK-Bekämpfung, hielt schon aus verfassungsrechtlichen
Gründen nichts von einer Ausweitung der Nachrichtendienst-Aufgaben:
... ." FR 29.120.99 S. 27
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LOKALES
Berlin:
"Der Schupo nimmt künftig Fingerabdrücke
/ 'Berliner Modell' der Polizei wird ab Montag umgesetzt
... Der Aufgabenbereich der Schutzpolizisten erweitert sich.
Sie bearbeiten dann 55 Prozent aller Anzeigen selber. Das betrifft Kleinkriminalitätsdelikte
wie Diebstahl, Körperverletzung und kleinere Einbrüche. Bisher
kümmeren sich um solche Fälle Kriminalbeamte. Die Aufgabe des
... Schutzpolizisten ... Er nimmt vielmehr selber Fingerabdrücke und
befragt die Zeugen. Ausgestattet mit einem Spurensicherungskoffer und dem
Wissen von einer vierwöchigen Fortbildung , bearbeitet er die Straftat
- vom Eingehen der Anzeige bis zur Festnahme des Täters." BerlZtg
29.10.99 S. 23
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