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"Rumänien will Securitate-Akten öffnen / Ein neues Gesetz ermöglicht Bürgern Einsicht in ihre Dossiers. Einige Gruppen, wie altgediente noch tätige Spitzel, sind ausgespart" taz 22.10.99 S. 11
"Securitate-Archiv geöffnet / Parlament in Bukarest billigt Gesetz / Rumänen können Akten der Geheimpolizei einsehen" SZ 22.10.99 S. 10
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"Keine Akteneinsicht für Holger Meins'
Bruder
Unbeteiligte dürfen Strafakten nur einsehen, wenn es aus Gründen
des Gemeinwohls geboten ist, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
... (Az.: 2 Vas 15/98)." taz 22.10.99 S. 7
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LOKALES
Mecklenburg-Vorpommern:
"Schleierfahndung auf vielen Straßen im
Nordosten verboten / Gericht: Kontrolle ohne konkreten Verdacht ist
verfassungswidrig
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesverfassungsgericht die
Schleierfahndung auf Durchgangsstraßen außerhalb eines 30-Kilometer-Streifens
an der polnischen Grenze am Donnerstag verboten. Die Richter bewerteten
solche Kontrollen ohne konkreten Verdacht außerhalb des Grenzgebietes
als unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Selbstbestimmung.
... Ulrike Seemann-Katz, Landes-Geschäftsführerin von Bündnis
90/Grünen ... , wertete das Urteil als sehr befriedigend. ... Die
Polizeikontrollen hätten weniger der Organisierten Kriminalität
vorgebeugt, sondern zum Sammeln von Daten gedient." Tsp 22.10.99
S. 5
"Richter setzen der Schleierfahndung Grenzen /
Verfassungshüter in Mecklenburg-Vorpommern rügen Landesgesetz
/ Datenschützer sieht Signal
... Der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Werner
Kessel, begrüßte das Urteil ausdrücklich. Er gehe
davon aus, dass der Richterspruch auch eine Signalwirkung für
die Gesetzgebung anderer Länder haben werde, betonte Kessel.
Das Gericht habe deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber des Landes
künftig bei Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
in besonderem Maße die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und
Verhältnismäßigkeit zu beachten habe." FR 22.10.99
S. 4
Kommentar:
"Richter als Bürgerrechtler"
FR 22.10.99 S. 3
"Schleierfahndung laut Gericht überwiegend
verfassungswidrig
Die so genannte Schleierfahndung ist nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts
von Mecklenburg-Vorpommern überwiegend verfassungswidrig und nichtig."
MoPo 22.10.99 S. 2
"Gericht schränkt Schleierfahndung ein / Folgenreiches Urteil in Mecklenburg-Vorpommern" BerlZtg 22.10.99 S. 1
Kommentar:
"Viele Gründe für eine Verfassungsklage"
BerlZtg 22.10.99 S. 4
"Schleierfahndung / 'Überwiegend verfassungswidrig' / Mecklenburg-Vorpommern: Gericht will Änderung" ND 22.10.99 S. 4
Kommentar:
"Schleierfahndung verfassungswidrig / Hilft
viel viel?" ND 22.10.99 S. 10
"Landesgericht stoppt Schleierfahndung / In Mecklenburg-Vorpommern sind Polizeikontrollen ohne konkreten Verdacht nur noch an der Grenze möglich. Auch Kontrollen des BGS hat das Landesverfassungsgericht leicht eingeschränkt" taz 22.10.99 S. 7
"Kontrollen gehen zu weit / Landesverfassungsgericht rügt Befugnisse für Polizei" FAZ 22.10.99 S. 4
"Schleierfahndung eingeschränkt / Gericht in Mecklenburg-Vorpommern gibt Klage statt / Kontrollen ohne Verdacht nur noch entlang der Grenze zulässig" SZ 22.10.99 S. 7
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Berlin:
"Ahnungslos im Polizeicomputer / Selbst Zeugen
und Geschädigte werden nicht mehr über Speicherung benachrichtigt
Tatverdächtige, Geschädigte und Zeugen, die in
Polizeicomputern gespeichert sind, werden darüber nicht mehr benachrichtigt.
Betroffen sind 409.000 Personen. Nach einer Regelung von 1992 mussten Personen,
die länger als fünf Jahre gespeichert sind, informiert werden.
Eine Benachrichtigungsaktion fand allerdings nur ein einziges Mal
statt: Im Sommer 1998 hatte die Polizei genau 292.957 von rund 760.000
Berliner über ihre Speicherung benachrichtigt. ... Mit der Änderung
des Berliner Polizeigesetzes ist diese Benachrichtigungspflicht nun entfallen.
Nach Wegfall des Paragrafen sollen auch die restlichen 409.000 so genannten
'Altfälle' nicht mehr informiert werden. ... Wie bei den anderen Länderpolizeien
wird also in Berlin nur noch auf direkte Anfrage Auskunft erteilt." taz
22.10.99 S. 18
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