Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 22. Oktober 1999

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"Rumänien will Securitate-Akten öffnen / Ein neues Gesetz ermöglicht Bürgern Einsicht in ihre Dossiers. Einige Gruppen, wie altgediente noch tätige Spitzel, sind ausgespart" taz 22.10.99 S. 11

"Securitate-Archiv geöffnet / Parlament in Bukarest billigt Gesetz / Rumänen können Akten der Geheimpolizei einsehen" SZ 22.10.99 S. 10

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"Keine Akteneinsicht für Holger Meins' Bruder
Unbeteiligte dürfen Strafakten nur einsehen, wenn es aus Gründen des Gemeinwohls geboten ist, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. ... (Az.: 2 Vas 15/98)." taz 22.10.99 S. 7

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Mecklenburg-Vorpommern:

"Schleierfahndung auf vielen Straßen im Nordosten verboten / Gericht: Kontrolle ohne konkreten Verdacht ist verfassungswidrig
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesverfassungsgericht die Schleierfahndung auf Durchgangsstraßen außerhalb eines 30-Kilometer-Streifens an der polnischen Grenze am Donnerstag verboten. Die Richter bewerteten solche Kontrollen ohne konkreten Verdacht außerhalb des Grenzgebietes als unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Selbstbestimmung. ... Ulrike Seemann-Katz, Landes-Geschäftsführerin von Bündnis 90/Grünen ... , wertete das Urteil als sehr befriedigend. ... Die Polizeikontrollen hätten weniger der Organisierten Kriminalität vorgebeugt, sondern zum Sammeln von Daten gedient." Tsp 22.10.99 S. 5

"Richter setzen der Schleierfahndung Grenzen / Verfassungshüter in Mecklenburg-Vorpommern rügen Landesgesetz / Datenschützer sieht Signal
... Der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Werner Kessel, begrüßte das Urteil ausdrücklich. Er gehe davon aus, dass der Richterspruch auch eine Signalwirkung für die Gesetzgebung anderer Länder haben werde, betonte Kessel. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber des Landes künftig bei Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in besonderem Maße die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu beachten habe." FR 22.10.99 S. 4

Kommentar:
"Richter als Bürgerrechtler" FR 22.10.99 S. 3

"Schleierfahndung laut Gericht überwiegend verfassungswidrig
Die so genannte Schleierfahndung ist nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern überwiegend verfassungswidrig und nichtig." MoPo 22.10.99 S. 2

"Gericht schränkt Schleierfahndung ein / Folgenreiches Urteil in Mecklenburg-Vorpommern" BerlZtg 22.10.99 S. 1

Kommentar:
"Viele Gründe für eine Verfassungsklage" BerlZtg 22.10.99 S. 4

"Schleierfahndung / 'Überwiegend verfassungswidrig' / Mecklenburg-Vorpommern: Gericht will Änderung" ND 22.10.99 S. 4

Kommentar:
"Schleierfahndung verfassungswidrig / Hilft viel viel?" ND 22.10.99 S. 10

"Landesgericht stoppt Schleierfahndung / In Mecklenburg-Vorpommern sind Polizeikontrollen ohne konkreten Verdacht nur noch an der Grenze möglich. Auch Kontrollen des BGS hat das Landesverfassungsgericht leicht eingeschränkt" taz 22.10.99 S. 7

"Kontrollen gehen zu weit / Landesverfassungsgericht rügt Befugnisse für Polizei" FAZ 22.10.99 S. 4

"Schleierfahndung eingeschränkt / Gericht in Mecklenburg-Vorpommern gibt Klage statt / Kontrollen ohne Verdacht nur noch entlang der Grenze zulässig" SZ 22.10.99 S. 7

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Berlin:

"Ahnungslos im Polizeicomputer / Selbst Zeugen und Geschädigte werden nicht mehr über Speicherung benachrichtigt
Tatverdächtige, Geschädigte und Zeugen, die in Polizeicomputern gespeichert sind, werden darüber nicht mehr benachrichtigt. Betroffen sind 409.000 Personen. Nach einer Regelung von 1992 mussten Personen, die länger als fünf Jahre gespeichert sind, informiert werden. Eine Benachrichtigungsaktion fand allerdings nur ein einziges Mal statt: Im Sommer 1998 hatte die Polizei genau 292.957 von rund 760.000 Berliner über ihre Speicherung benachrichtigt. ... Mit der Änderung des Berliner Polizeigesetzes ist diese Benachrichtigungspflicht nun entfallen. Nach Wegfall des Paragrafen sollen auch die restlichen 409.000 so genannten 'Altfälle' nicht mehr informiert werden. ... Wie bei den anderen Länderpolizeien wird also in Berlin nur noch auf direkte Anfrage Auskunft erteilt." taz 22.10.99 S. 18

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