Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 8. September 1999

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"Auch am Arbeitsplatz sollen Gentests zulässig sein / Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) plädiert für den vorsichtigen Umgang mit Gentests. Doch eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Patienten lehnt sie entschieden ab
... Die ProfessorInnen halten auch Gentests am Arbeitsplatz für vertretbar, 'wenn es um den sicher voraussehbaren Ausbruch einer genetischen Krankheit geht, die mit dem Arbeitsverhältnis' im Zusammenhang stehe. ... Im Versicherungsbereich teilen die DFG-ExpertInnen die Position des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der hatte im Frühjahr bekräftigt, vor Abschluss einer privaten Lebens- oder Krankenversicherung auf absehbare Zeit keine Gentests zu verlangen, ... . Allerdings sei ein Antragsteller, der bereits einen Gentest hat vornehmen lassen, verpflichtet, dem Versicherer den Befund mitzuteilen. Anders sieht die Rechtslage in Österreich aus: Dort ist den Assekuranzen jede Nutzung von Gen-Informationen verboten. Die Problematik ist auch der rot-grünen Bundesregierung geläufig: 'Wir werden', heißt es im Koalitionsvertrag, 'den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor genetischer Diskriminierung insbesondere im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung gewährleisten.'" taz 8.9.99 S. 17

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"Multimedia erobert auch die Bank / Geldautomaten lernen schreiben, sehen, lesen, hören und sprechen
... So legen vor allem die Bundesbürger Wert darauf, dass ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dafür sind sie bei aller Sorge um den Datenschutz im Gegenzug durchaus bereit, ihrer Bank persönliche Daten und Informationen zu offenbaren. ... Aus den im Data-Warehouse gesammelten Daten kann ein Profil mit den Gewohnheiten und Präferenzen des Kunden entwickelt werden. ... ...testen Kunden der Royal Bank of Canada und der Canadian Imperial Bank of Commerce die Geldautomaten der Zukunft. ... Die Identifizierung läuft nicht mehr über eine PIN-Nummer, sondern die Automaten erkennen ihre Kunden an der Iris." HB 8.9.99 S. B 13

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"Im Data-Warehouse laufen die Fäden zusammen / Aus aktuellen Kundeninformationen neue Produktangebote entwickeln
... Individuelle Daten über Reklamationen, Anrufe oder die komplette Kundenhistorie fließen ... ins Data-Warehouse ein und können von dort gezielt mit Abfrage- und Analyse-Werkzeugen etwa von SAS Institute, Cognos oder Business Objects ausgewertet werden." HB 8.9.99 S. B 12

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"'Frischzellenkur' soll Geldkarte zum Erfolg verhelfen / Sparkassen und Banken mit Zusatzanwendungen auf Kundenfang
... Der Karteninhaber ... bleibt ... gegenüber dem Verkäufer ... anonym. ... Trotz der Vorzüge ist es Banken und Sparkassen nicht gelungen, der Geldkart zum Erfolg zu verhelfen." HB 8.9.99 S. B 13

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"Pin und Tan gehören bald zum alten Eisen / HBCI macht Transaktionen sicherer
... haben sich die großen deutschen Banken ... dazu entschlossen, ihre Online-Transaktionen nun auch über das Homebanking-Computing-Interface (HBCI) abzusichern. Das heißt: Der Kunde tippt nicht mehr seine Pin- und Tan-Nummer bei jeder Überweisung ein, sondern er nutzt zur eindeutigen Authentisierung eine Chipkarte." HB 8.9.99 S. B 12

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COMPUTERKOMMENTAR:
"Generalschlüssel
... Der kanadische Entwickler Andrew Fernandes hat in dem Betriebssystem Windows ... einen Schlüssel mit der Bezeichnung 'NSAKEY' gefunden. ... Die NSA, National Security Agency, ist der Teil des US-Geheimdienstes, der sich vordringlich der Ausforschung elektronischer Kommunikation widmet. Fernandes fürchtet nun, Microsoft habe der NSA quasi einen Generalschlüssel für alle Windows-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sämtliche Dateien, die auf diesen Rechnern in verschlüsselter Form gespeichert sind, entschlüsselt werden könnten. Unsinn, hält Microsoft dagegen: Der NSAKEY sei lediglich dazu da, die vom Wirtschaftsministerium geforderte digitale Signatur von Unternehmen zu überprüfen; Verschlüsselungssoftware unterliegt in den USA bestimmten Exporteinschränkungen, ... ." HB 8.9.99 S. 55

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"Grundrechte: Lauschangriff teilweise verfassungswidrig" ND 8.9.99 S. 7

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