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"Änderung bei der Gesundheitsreform / Fischer
lenkt beim Datenschutz und bei Krankenhausfinanzierung ein
... Die Politikerin bestätigte laut 'Tagesthemen' am Wochenende
in Berlin, dass die geplante Patienten-Datei nach massiven Protesten von
Datenschützern entschärft werden solle. ... 'Wir gewährleisten,
dass die Daten der Patienten anonym bleiben, dass sie nicht auf die Person
zurückgeführt werden können und dass die Daten an Stellen
jenseits der Krankenkassen gesammelt werden', sagte die Ministerin."
BerlZtg 27.9.99 S. 8
"Gesundheitsreform wird in zentralen Punkten geändert
'Wir gewährleisten, dass die Daten nicht auf die Person
zurückgeführt werden können und dass die Daten an Stellen
jenseits der Krankenkassen gesammelt werden', sagte die Gesundheitsministerin.
So habe auch die Befürchtung keine Grundlage mehr, dass es da zu einem
direkten Zugriff komme." SZ 27.9.99 S. 2
"Gesundheitsministerin lenkt bei Patienten-Kartei
ein / Fischer will Krankenhausfinanzierung im Einvernehmen mit den Ländern
klären
... Das Modell sieht vor, dass die Daten jedes Behandlungsfalls
an unabhängige 'Datenannahmestellen' übermittelt werden. Sie
sollen als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt
werden und damit der Kontrolle der Datenschützer unterliegen. Die Datenannahmestellen
überprüfen, ob der Behandelte versichert und somit die Kasse
zur Zahlung verpflichtet ist. Danach werden die Daten in einem so genannten
Trust Center pseudonomyisiert, das heißt, der Patientenname wird
durch einen festgelegten Code ersetzt. Erst dann dürfen die Krankenkassen
die verschiedenen Behandlungsfälle eines Versicherten zusammenführen.
Die Person hinter diesem Profil ist nicht mehr identifizierbar. Nur wenn
die Patientenbiografie Unregelmäßigkeiten zeigt, darf die Kasse
zur Kontrolle die Offenlegung des Versichertennamens verlangen. ... Joachim
Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, bezeichnete die neue
Regelung als Durchbruch. Wenn die frühe Pseudonomyisierung der
Patientendaten gelinge, habe er keine datenschutzrechtlichen Bedenken mehr
gegen die Gesundheitsreform, sagte Jacob ... . Das neue Modell erhöhe
sogar den Datenschutz, da jetzt auch die Informationen aus dem stationären
und dem Rezeptbereich pseudonymisiert würden. Diese Daten werden
bereits heute personenbezogen gesammelt." HB 27.9.99 S. 3
"Daten von Patienten bleiben anonym
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer ist offenbar bereit,
in wichtigen Punkten der Gesundheitsreform einzulenken. Die Grünen-Politikerin
sagte, sie habe sich mit den Datenschützern von Bund und Ländern
auf eine entschärfte Form der geplanten Patientendatei geeinigt.
'Damit ist klar: Es wird keinen gläsernen Patienten geben', sagte
sie der 'Bild'." Tsp 27.9.99 S. 5
Kommentar:
"Frau Fischer wirft Ballast ab
... Den gläsernen Patienten wird es nicht geben, die Datenschützer
können aufatmen. Anonymisierte Krankheitsbilder erfüllen genausogut
den Zweck, die Behandlung transparenter zu machen sowie durch vergleichende
Computeranalyse besonders teuer therapierende Ärzte auf Einsparpotentiale
hinzuweisen." Tsp 27.9.99 S. 10
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"Wanze im Sakko / Spielend leicht lassen
sich Handys zu Abhörgeräten umfunktionieren. Der Datenschutz-Chef
ist entsetzt
Joachim Jacob ... , ...der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz ... . ... In einem Brief an Otto Schily klärte er den
Bundesinnenminister Ende vergangener Woche über die Möglichkeit
des Missbrauchs der mobilen Strippen auf. 'Die Hersteller', appelliert
Jacob, 'haben die Verantwortung, diese Technik sicherer zu machen.'
Mobiltelefone des Branchenführers Nokia etwa lassen die Wanzenkombination
zu. ... Typisch deutsch findet Stefan Kirmse, Marketingchef des schwedischen
Herstellers Ericsson, die Sicherheitsdiskussion. 'Natürlich kann
man auch unsere Handys so manipulieren, aber das liegt in der Verantwortung
der Kunden. Warum muss da die Industrie den Saubermann spielen?'"
FOCUS 39/1999 27.9.99 S. 47
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"überwacht, betrogen, ausgetrickst /
Die neue Technik-Welt macht's möglich. Ob von Behörden, Firmen
oder Nachbarn: Wir werden belogen, betrogen, ausspioniert und abgezockt.
Experten stöhnen: Die Gesetze reichen nicht aus, um die Opfer
zu schützen. Das Schlimme: Es kann jeden treffen. ComputerBILD
zeigt die Fallen auf - und gibt Tips, wie Sie sich schützen können.
... Auch die Daten-Sammelwut deutscher Unternehmen und Behörden
kennt kaum Grenzen. ... Allein der Schutz persönlicher Daten
im Internet ist in fünf verschiedenen Gesetzen geregelt. ... Befinden
Sie sich in einer virtuellen Einkaufsstraße, darf niemand speichern,
für welche 'Schaufenster' Sie sich interessieren. Wenn Sie allerdings
ein Produkt erwerben, gilt normales Kaufvertragsrecht: Der Händler
darf Namen und Anschrift des Kunden notieren. ... Schleswig-Holsteins Datenschützer
Helmut Bäumler will das ändern: 'An anonymen Zahlweisen muss
noch gearbeitet werden. Sie sind ein wichtiger Schritt zu mehr Datensicherheit.'
ComputerBILD 20/1999 27.9.99 S. 18 ff.
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Anzeige:
"'Informationsfreiheitsgesetz' - Amtsgeheimnis ade!
Am 23.09.1999 wurde auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
das 'Informationsfreiheitsgesetz' vom Abgeordnetenhaus beschlossen."
BerlZtg 27.9.99 S. 8
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"AIDS / Nachhilfe für den Doktor
/ Eine Frau verklagt einen Arzt, der ihr die Infektion ihres Freundes
verschwiegen hatte. Richter wollen nun die ärztliche Schweigepflicht
einschränken.
... Die Belehrung der Ärzteschaft durch das Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt am Main fällt deutlich aus: Die Pflicht des Doktors
zu schweigen, so die Juristen, gelte nicht mehr, sobald Menschenleben akut
gefährdet seien." DER SPIEGEL 39/1999 27.9.99 S. 98
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LOKALES
Berlin:
"Polizei hat noch keine heiße Spur von der
entführten Celina / Baby ist seit Freitag verschwunden / Videoüberwachung
in Kliniken?
... Der Grünen-Politiker Bernd Köppl forderte am Sonntag,
dass alle Neugeborenen-Stationen mit Videoüberachung ausgestattet
werden. 'Die Bilder können nach 24 Stunden gelöscht werden',
sagte er. Damit werde auch dem Datenschutz Rechnung getragen. Diesen Vorschlag
wies Gesundheitssenatorin Beate Hübner (CDU) zurück. 'Wenn solch
eine strafbare Handlung gezielt geplant ist, können Videokameras sie
nicht verhindern.'" BerlZtg 27.9.99 S. 23
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