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"Das Scoring-Verfahren am Schlagbaum
... Die Abfrage der Bonitätsdaten muß sich jedoch
am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das heißt an der
Erforderlichkeit orientieren. Dies war so lange unstreitig, wie die Finanzdienstleistungsunternehmen
eine am Einzelfall orientierte Überprüfung der Kreditwürdigkeit
des Kunden durchführten. Inzwischen ist es aber üblich, bei der
Bonitätsüberprüfung das Scoring-Verfahren durchzuführen,
bei dem die Antworten zu dem soziodemografischen und auch anderen Fragen
mit einer mathematisch-statistischen Methode verarbeitet werden. ... Die
Einfügung des Scoring-Verfahrens sollte nicht dazu führen, daß
die bisher aus Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeleitete
Verpflichtung der Finanzdienstleister, nur Daten im Rahmen der Erforderlichkeit
abzufragen, nun mit dem Hinweis aufgehoben wird, die Daten würden
wergen einer (nicht nachprüfbaren) statistischen Relevanz zur Bonitätsprüfung
benötigt; einige Finanzdienstleister berufen sich bei der Gewichtung
der erhobenen Daten auf das Betriebsgeheimnis. ... Der Datenumfang sollte
sich an der Art des Vertrages orientieren, den der Finanzdienstleister
mit dem jeweiligen Kunden abzuschließen beabsichtigt. ... Zu fordern
ist, die Datenabfrage dahingehend zu beschränken, daß lediglich
die sogenannten Knock-out-Kriterien abgefragt werden, also daß festgestellt
wird, ob der jeweilige Kunde den von der Bank jeweils festgesetzten Mindeststandard
für das jeweilige Produkt erfüllt. Die Erhebung differenzierter
Datensätze scheint oftmals durch eine einzelne 'schlankere' Informationen
ersetzbar, ... So könnten etwa die Daten 'Höhe des Monatseinkommens',
'Höhe der Monatsraten anderer Kredite', 'Anzahl der unterhaltspflichtigen
Kinder' und ähnliches schlicht zu einem letztlich ebenso aussagekräftigen,
Datum wie 'verfügbares monatliches Einkommen' zusammengefaßt
werden. ... Für bestimmte besonders sensible Daten sollte sogar ein
'Scoring-Verbot' gelten. Dies gilt etwa für Religionszugehörigkeit,
Gesundheitsdaten, aber auch die Staatsbürgerschaft. ... In der Regel
werden die Kunden nicht darüber informiert, wozu ihre personenbezogenen
Daten abgefragt werden. Obwohl es im Rahmen der anstehenden Novelierung
des Bundesdatenschutzgesetzes voraussichtlich eine Spezialnorm für
automatisierte Einzelentscheidungen wie Scoring-Verfahren geben wird, ist
es schon jetzt ein Element des informationellen Selbstbestimmungsrechts,
daß der Betroffene über die Tatsache einer automatisierten Einzelentscheidung
und über die bei der Einzelentscheidung zu berücksichtigenden
Kriterien hingewiesen wird. von Dr. Hansjürgen Garstka
Prof. Dr. Hansjürgen Garstka ist Datenschutzbeauftragter des
Landes Berlin und zuständig für die Kontrolle der Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Regelungen bei den öffentlichen Stellen
des Landes und den Berliner Unternehmen." Card Forum 07+08/99 S. 58
"Das Einsatzspektrum von Scoring im Kundenkartengeschäft
Kundenkarten werden von Unternehmen herausgegeben, um im anonymen
Massengeschäft die Kundenbindung und damit letztlich den Umsatz zu
erhöhen. ... Im folgenden soll gezeigt werden, wie der Einsatz von
Scoring-Verfahren Unternehmen bei der Steuerung ihres Kundenkarten-Portfolios
unterstützen kann.
... Der erste Schritt bei der Entwicklung einer Scorekarte besteht
darin, festzustellen, welche Merkmale geeignet sind, eine Unterscheidung
der Kunden beispielsweise in Bezug auf ihre Bonität vorzunehmen. In
einem zweiten Schritt werden die Merkmale auf ihre Korrelation geprüft
und durch die Vergabe von Werten gewichtet. Das Ergebnis ist die sogenannte
Scorekarte, mit deren Hilfe sich in Abhängigkeit des jeweiligen Profils
eines Kunden der individuelle Gesamtscore (Punktwert) errechnen läßt.
... Diese Informationen können aus verschiedenen Quellen stammen,
wie aus dem Antragsformular, der jeweiligen Kontobewegung oder von der
Auskunftei. ...Durch 'Churn Rate Prognosen' und entsprechende Reaktivierungs-Maßnahmen
können 'gute' Kunden gehalten werden. Umgekehrt können 'schlechte
Kunden' mittels Frühwarnsystem rechtzeitig erkannt und risikorestriktiv
behandelt werden. ... von Olaf Kühne
Olaf Kühne, 33, ist Sales Consultant im Bereich Risiko-Management
bei der Experian Deutschland." Card Forum 07+08/99 S. 54
*
"Die GeldKarte als elektronischer Studentenausweis - Anwendungen, Vorzüge und technische Hintergründe" Card-Forum 07+08/99 S. 65
"Die Vorlesung aus dem GeldKarten-Terminal - Zur
Erinnerung der UniHamburgCard
... Event Helms, Pressereferent der Hamburger Universität,
erläuterte das Konzept der UniHamburgCard und seine praktische Umsetzung
in dem Forum 'Datenschutz bei Chipkarten' der Handelskammer Hamburg und
der Hamburger Datenschutzgemeinschaft (21. Juni 99) und begründete
die Einführung der Karte vor allem damit, daß der Verwaltungsaufwand
der Daten von inzwischen 42 000 Eingeschriebenen angesichts der Personalverknappung
in der Hochschuladministration kaum zu bewältigen sei. ... Anstatt
eine Vielzahl einzelner Ausweise mit sich führen zu müssen, sind
also die entsprechenden Daten auf der multifunktionellen Chipkarte zentral
zusammengefaßt; die Verwaltungsabläufe, die aufgrund dieser
Daten von den Studierenden in Selbsbedienung automatisiert werden sollen,
sind dabei PIN-geschützt und werden über die Matrikelnummer -
das einzige personenbezogene Datenfeld des Chips - im Hintergrundsystem
veranlaßt. Eine kryptografische Verschlüsselung der Inhalte
der Hintergrunddatenbanken wurde indessen als nicht notwendig und zu kostenspielig
betrachtet. Um den datenschutzrechtlichen Problemen, die aus der Zentralisierung
der Daten resultieren, zu begegnen, habe die Universität Hamburg von
Beginn an das Landesamt für Informationstechnik und den Hamburgischen
Datenschutzbeauftragten in die Planung miteinbezogen sowie wiederholt die
Diskussion dieses sensiblen Themas mit den betroffenen Studierenden gesucht."
Card-Forum 07+08/99 S. 75
*
"DataWarehouse-Lösungen: Strategie für
ein erfolgreiches Kreditkartengeschäft
... Gerade im Kreditkartengeschäft, das eine wichtige Ertragsquelle
für Institute darstellt, fällt eine Vielzahl kundenbezogener
Daten an, die zumeist ungenutzt bleiben. ... Mit einem intelligenten DataWarehouse-Konzept
will die GZS Banken und Sparkassen dabei unterstützen, das Kreditkartengeschäft
ertragsorientierter zu gestalten." Card-Forum 07+08/99 S. 50
LOKALES
Brandenburg
"Untersuchung an Schulen: 'Datenschutz nicht gefährdet'
Bildungsministerin Angelika Peter (SPD) hat Vorwürfe zurückgewiesen,
wonach die Untersuchung an brandenburgischen Schulen zum Niveau des Mathematikunterrichts
im Widerspruch zum Datenschutz stehe. Die Tests entsprächen voll den
Vorgaben des Schul- und auch des Datenschutzgesetzes. ... Sämtliche
Aufgaben auf den Fragebögen seien codiert und der vertrauliche Umgang
damit gesichert. ... Der vertrauliche Umgang mit sämtlichen persönlichen
Angaben sei auch über Verträge mit allen Beteiligten und auch
mit der Humboldt-Universität sicher gestellt, betone dagegen Ministerin
Peter." MoPo 9.8.99 S. 17
"Datenschutz: Diskussion um Untersuchung an Schulen
... Der PDS-Abgeordnete Harald Petzold hatte moniert, dass auch
Fragen zum persönlichen Leben der Schüler beantwortet werden
mussten, was mit dem Datenschutz kollidiere. Da die Testbögen namentlich
zu kennzeichnen seien, sei die Anonymität der Befragung keinesfalls
gegeben, meinte er."
Die Welt 9.8.99 S. 39
"Ministerin: Datenschutz wird nicht verletzt
Peter verteidigte Fragebögen zu Mathe-Unterricht
... Geprüft wurden 12000 Schüler der Klassen fünf und
neun an landesweit 150 Schulen. Neben mehreren Leistungstests mussten Schüler,
Lehrer und Eltern Fragebögen ausfüllen. ..." Berl.Ztg. 9.8.99
S. 28