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"Der gläserne Aktionär
... mit der Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien erfährt
das Unternehmen einiges über seine Anteilseigner: Bei Namensaktien
wird ein Aktienbuch geführt, bei Inhaberaktien nicht. In diesem Aktienbuch
wird der Eigner nicht nur mit Name und Adresse erfasst, sondern auch mit
Beruf und Informationen darüber, wann er wie viele Aktien ge- oder
verkauft hat. ... dank elektronischer Medien werden die Aktienbuch-Informationen
heute in Sekundenschnelle verarbeitet. ... Doch diese Vorteile müssen
bislang noch teuer erkauft werden, weil das Aktienrecht in puncto Namensaktie
nicht mit heutigen Anforderungen an den Datenschutz übereinstimmt.
Das sehen auch einige Aktiengesellschaften so. Zum Beispiel die Deutsche
Bank, die deshalb schon beim Justizminister ihre Bedenken und Änderungswünsche
angemeldet hat. Firmen-Justitiar Hans Diekmann sieht vor allem zwei kritische
Punkte: Jeder Aktionär hat das Recht, das Aktienbuch einzusehen -
und so alle dort registrierten Informationen über seine Miteigentümer
zu erfahren. Theoretisch auch das Finanzamt, sofern es sich eine Aktie
kauft. Es sei zumindest überdenkenswert, ob dieses Einsichtsrecht
nicht im Aktienrecht eingeschränkt werden sollte, so Diekmann. ...
Diekmann schlägt außerdem vor, es den Aktionären zu überlassen,
durch Satzungsänderung auf die Berufsangabe im Aktienbuch zu verzichten.
DAI-Referent Achatz sieht weiteren Handlungsbedarf: 'Die Frage, was mit
den Daten passiert, ist noch nicht ausreichend geklärt.' Sie könnten
zum Beispiel an professionelle Adressenanbieter verkauft werden. Oder dem
Unternehmen selbst als Datenbank für Werbeaktionen dienen. ... Deutsche-Bank-Justitiar
Diekmann zufolge setzt auch das Datenrecht enge Grenzen. Die Aktienbucheinträge
dürften nur für Investor-Relations-Zwecke genutzt werden. Wem
dies alles dennoch nicht geheuer ist, kann den Eintrag in Aktienbuch verweigern.
In diesem Fall wird die Depotbank als 'Platzhalter' registriert. Doch nicht
eingetragene Aktionäre haben kein Stimmrecht. Dafür müssten
sie sich von ihrer Bank bevollmächtigen lassen. " Beilage: Investor
Börse 6./7.8.99 S. 7
*
"Geheimnummern von Scheckkarten einfach zu knacken
... In einem Betrugsprozess vor dem Karlsruher Landgericht sagte
ein Experte am Donnerstag, mit Hilfe eines tragbaren Computers und eines
handelsüblichen Kartenlesegeräts lasse sich der Pin-Code an ausländischen
Geldautomaten durch Ausprobieren entschlüsseln. ..." Tsp 6.8.99
S. 32
"Missbrauch der Scheck-Karten ist möglich
Entschlüsseln von Pin Codes" HB 6.8.99 S. 48
*
"Fragebögen für EU-Kommissare veröffentlicht
Prodi: Signal für Verpflichtung zur Offenheit
... Die Fragebögen für die 19 EU-Kommissare sind im Internet
(http://europa.eu.int) [LINK] zu finden. Die Kommissare haben bis zum 15. August
Zeit, die Fragen der Europaabgeordneten zu beantworten. Die Antworten sollen
ebenfalls veröffentlicht werden. ... Der Fragebogen für die deutsche
Kandidatin Michaele Schreyer, die für den EU-Haushalt, die Finanzkontrolle
und die Betrugsbekämpfung zuständig sein soll, umfasst sieben
Seiten. Neben allgemeinen Fragen zu ihrem beruflichen Werdegang interessiert
sich der Haushaltskontrollausschuss vor allem für die Finanzplanung,
die Betrugsbekämpfung und das Konzept für die Kosovo-Hilfe."
Berl.Ztg 6.8.99 S. 7
"EU-Kommission verspricht Transparenz durch Internet
... So seien bereits jetzt unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/newcomm/index_de.htm [LINK]
Informationen über die designierten EU-Kommissare abrufbar, sagte
Prodi in Brüssel. ..." SZ 6.8.99 S. 6
*
"Tune in , sag aus
Timothy Leary soll mit dem FBI zusammengearbeitet haben. Im Internet
sind Verhörprotokolle einzusehen
... Nach Ablauf einer Sperrfrist veröffentlichte das FBI auf der
Grundlage des Freedom of Information Acts nun Verhörprotokolle, aus
welchen hervorgeht, dass Leary 1974 sein Wissen über die bewaffnete
linksradikale Untergrundorganisation der Weathermen ausplauderte. ..."
taz 6.8.99 S. 17
*