Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 5. August 1999

" Das Ende des Aktenwagens naht
Hamburg probt den Versand juristischer Schriftsätze per E-Mail
Das Finanzgericht Hamburg ... hat einen Feldversuch begonnen, um den papierlosen Rechtsverkehr zu erproben. Damit wird erstmals in Deutschland getestet, die Einreichung von Klagen und den Austausch von Schriftsätzen per E-Mail über das Internet abzuwickeln. ..." FAZ 5.8.99 S. 6

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"Schutz der Kunden reicht nicht immer
Risiken im Online-Banking in den USA
... 'Das amerikanische Bankensystem bietet seinen Kunden volle Sicherheit und den Schutz der Privatssphäre', sagt der Kongressabgeordnete Spencer Bachus, Vorsitzender des Ausschusses für Geldpolitik im Repräsentantenhaus. 'Unsere Herausforderung ist nun, dass der gegenwärtige Trend zur neuen Technologie diesen Kundenschutz nicht aushöhlt.' ... " HB 5.8.99 S. 27

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Interview
"Öffentliche Genugtuung für beschimpfte Beamte
Hundert Jahre altes Gesetz: Bekanntmachung der Personalien von Beleidigern ist möglich
... Dem Paragrafen 200 des Strafgesetzbuches zufolge können die Opfer von öffentlich erfolgten Beleidigungen verlangen, dass das Urteil ebenso veröffentlicht wird. ... Der Berliner Datenschutzbeauftragte ist mit der Gesetzesregelung zur Veröffentlichung der Personalien eines wegen Beleidigung Verurteilten nicht glücklich. Aber die Regelung des StGB sei eindeutig und zudem ein Bundesgesetz, das auch nur auf Bundesebene geändert werden könne, sagte Claudia Schmid vom Berliner Datenschutzbeauftragten. Ein Vorstoß ihrer Behörde in den 80er Jahren beim Bundesjustizministerium, den Richtern hierbei einen größeren Ermessensspielraum einzuräumen, sei aber gescheitert. Allerdings sei man froh, zumindest den Berliner Polizeipräsidenten für dieses Thema sensibilisiert zu haben. Die Behörde habe noch vor rund zehn Jahren bei jeder Beleidigung eines ihrer Beamten einen Antrag auf eine öffentliche Bekanntgabe des Urteils und des Berurteilten gestellt. Selbst wenn dies die betroffenen Beamten gar nicht wünschten. Inzwischen sei dies deutlich weniger geworden. Erkennbar sei dies für ihre Behörde an der deutlich zurückgegangenen Zahl von Bürgerbeschwerden gegen diese Praxis. Die letzte stamme aus dem Jahr 1989." Tsp 5.8.99 S. 10

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