Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 3. August 1999

"Noch gibt es zu viele Fußangeln im Netz
Verbraucherschützer fordern vertrauensbildende Maßnahmen im Internet
... Gravierende Mängel machte die AgV zudem beim Datenschutz aus. Neben Verstößen gegen den Grundsatz der 'Datensparsamkeit' würden vielfach Techniken eingesetzt, mit deren Hilfe über die Gewohnheiten und Vorlieben der Internauten Buch geführt werden kann. Art und Umfang solcher Erhebungen blieben zumeist im dunkeln - auch dies ein klarer Rechtsverstoß, so die AgV. 'Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften', so Köhne, 'stehen bislang nur auf dem Papier'. Kurios: Geahndet wird so etwas aber nicht einmal wie eine Ordnungswidrigkeit. ... Die Verbraucherverbände haben im Übrigen gemeinsam mit den Datenshcutz klare Verhaltensmaßregeln formuliert, mit denen sich ein böses Erwachen vorbeugen lässt. So sollten die Kunden auf keinen Fall Vorkasse leisten und Verschlüsselungstechniken einsetzen, wo immer dies möglich ist. Biete der Händler keine geschützte Übertragung von Kreditkartendaten an (etwa per SET), solle man sich den Kauf 'zweimal überlegen', so die Empfehlung. Auf ihrer Homepage www.-agv.-de bietet die AgV weitere Tipps für den Online-Kauf sowie einen elektronischen Kummerkasten für frustrierte Anwender. " HB 3.8.99 S. 46

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"Bundesamt erzürnt die ÖTV
Gewerkschaft sieht Neutralitätspflicht bei Schifffahrt verletzt
... Aus 'datenschutzrechtlichen' Gründen verweigert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg der Internationalen Transportarbeiter Föderation (ITF) Auskunft über Schiffe, die im so genannten Zweitregister notiert sind. ..." FR 3.8.99 S. 4

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"BND zeigt wenig Interesse an Stasi-Akten
Kaum Hinweise auf weitere Spione. Gauck-Behörde: Keine Sonderbehandlung von West-Agenten
... Entgegen der Forderung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, will Bonn das Herzstück des Archivs der für Spionage zuständigen Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit nicht allein der Gauck-Behörde, sondern 'der Bundesregierung und ihren Sicherheitsbehörden' zuführen. ... Die 'Berliner Zeitung' zum Beispiel schrieb gestern, 'ein obskurer Sicherheitsbeauftragter' solle in der Gauck-Behörde in Berlin ''sensible' Daten; und das sind ausschließlich solche aus der Alt-BRD', der Benutzung entziehen, 'wenn er die Akten nicht direkt dem BND oder dem Verfassungsschutz übergibt'. ... " MoPo 3.8.99 S. 2

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"Neues Gesetz zur Scheinselbständigkeit
Entwurf mit Klarstellungen soll noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar umgesetzt werden
... Die Kommission schlage daher vor, die Vermutungsregelung nur anzuwenden, wenn die Betroffenen selbst die Aufklärung verhinderten, indem sie wesentliche Auskünfte über ihre Tätigkeit verweigerten. ..." MoPo 3.8.99 S. 5

"Beitragspflicht wird eingegrenzt
Koalition korrigiert Gesetz zur Scheinselbständigkeit
... grundsätzlich die Einzugsstellen der Sozialversicherungbeiträge, also die Sozialversicherungsträger verpflichtet von Scheinselbständigen von Amts wegen zu ermitteln. Dazu sollen möglichst einfache Fragebögen entwickelt werden. Die Vermutungsregelung, nach der Betroffene nach bestimmten Kriterien als beitragspflichtige Scheinselbständige eingestuft werden können, solle erst dann greifen, wenn die Betroffenen selbst die Aufklärung des Sachverhalts verhindert hätten, indem sie wesentliche Auskünfte verweigerten, betonte Dieterich. Die Versicherungsträger sollen zuvor den Betroffenen die Umkehr der Beweislast androhen und eine Frist zur Beantwortung des Fragebogens setzen. ..." HB 3.8.99 S. 6

"Neue Reform für Scheinselbständige
Bundesarbeitsminister Walter Riester will Vorschläge der Regierungskommission übernehmen
... Die Kommission schlägt deshalb vor, das Vermutungsverfahren nur dann gelten zu lassen, wenn die Betroffenen selbst die Aufklärung ihres Status verhindert haben, 'indem sie wesentliche Auskünfte verweigerten'. Erst dann droht ihnen, in einer von den Sozialkassen gesetzten Frist beweisen zu müssen, dass sie nicht scheinselbständig sind. ... " SZ 3.8.99 S. 22