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Ausgabe vom 14./15. August 1999
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"'Freiwillig' zum Gen-Abdruck / Bayerns Innenminister
Beckstein fordert, im Knast den genetischen Fingerabdruck auch freiwillig
einsammeln zu dürfen. Bislang muss ein Richter das Gen-Material
anfordern
... Beckstein versucht damit, die Praxis in bayerischen Gefängnissen
zu legitimieren. In den weißblauen Knästen wird auf Häftlinge
gezielter Druck ausgeübt, um auch ohne richterliche Anordnung
an das Gen-Material heranzukommen: Wer nicht 'freiwillig' Speichel abgibt,
braucht auf Hafterleichterung nicht zu hoffen. Nicht allein der bayerische
Datenschutzbeauftragte hat die bayerische Speichel- und Speichermethode
gerügt. Inzwischen hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten an
der Erhebung von Gen-Daten schwere Kritik geübt. Wenn ein Richter
über die Einziehung und Analyse von Gen-Material entscheide,
geschehe dies auf sorgfältiger Grundlage, heißt es in einem
Schreiben an die Innenminister: Zusammen mit Gutachtern wird prognostiziert,
ob der Verurteilte 'künftig erneut Strafverfahren wegen der in §
81 g genannten Straftat' zu erwarten hat; in Paragraf 81 g der Strafprozessordnung
geht es im Wesentlichen um Terrorismus, Sexualverbrechen, Mord und Totschlag.
Die bayerische 'freiwillige' Praxis dagegen sei unzulässig, heißt
es in dem Schreiben, das der taz vorliegt." taz 14./15.8.99 S.
4
"Wirbel um Gene und Gangsterjagd / Bayern verteidigt
freiwillige Speichelabgabe zur DNA-Analyse. Bedenken von Datenschützern
... In Bayern basieren 95 Prozent der bislang 2000 DNA-Analysen
auf freiwilligen Speicheltests. Gestern nun erklärte Schilys Staatssekretär,
Claus Henning Schapper, der Innenminister habe nicht die Absicht,
in dieser zwischen den Ländern streitigen Rechtsfrage zu entscheiden.
... Kritisch hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim
Jacob, auf Schilys Rückzieher reagiert. Jacobs Sprecher Werner Schmidt:
'Wir bezweifeln, ob das so geht, was die Bayern machen.' Eine freiwillige
Abgabe des genetischen Fingerabdrucks sei im Gesetz nicht vorgesehen. Abgesehen
von der ungeklärten Frage, ob für die Strafverfolgung eine umfangreiche
'vorausschauende' Identifizierung notwendig sei, habe der Gesetzgeber eindeutig
nicht gewollt, dass durch die Einwilligung des Straftäters die
Anordnun der Gen-Analyse durch einen Richter umgangen werden kann. 'Die
Begrenzung ist auch ein Instrument der staatlichen Ordnung', sagte Schmidt
dieser Zeitung. Zudem habe die freiwillige Einwilligung eines
Häftlings 'den Geruch des Zwangs'. So könne ihm die Gefängnisleitung
mit der Verweigerung von Vollzugserleichterungen drohen. 'Ich würde
das dann keine freiwillige Zustimmung nennen', so Schmidt. Schließlich
bestehe das Problem, dass der Täter seine Zustimmung zur Speicherung
des genetischen Fingerabdrucks später widerrufen könne. Dann
würden die Daten gelöscht. 'Damit die Zustimmung lebenslang gilt,
müssten weitere Gesetze geändert werden', erklärte der Datenschützer.
Bislang gäbe es aber zu wenig Erkenntnisse, welchen kriminalpolizeilichen
Nutzen die 'Vorratsspeicherung' wirklich hat. Nach Auskunft des Bundeskriminalamts
sind zur Identifizierung von Wiederholungstätern derzeit 9891 genetische Fingerabdrücke
gespeichert. Davon ... 8688 Daten von namentlich bekannten Tätern."
MoPo 14.8.99 S. "
"Bayern kündigt Sonderweg bei der Gen-Datei
an
... Auch Gen-Analysen, die freiwillig abgegeben werden, müssten
in die Datei eingestellt werden können, forderte Bayerns Innenminister Günther
Beckstein (CSU) ... . Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) plane in einem
Entwurfsvorschlag, dass nur richterlich angeordnete Gen-Proben in der Datei
gespeichert werden dürfen. ... Beckstein kündigte an, die Staatsregierung
werde ihre bewährte Praxis in Bayern nicht abändern. Auch freiwillig
abgegebene Gen-Proben würden weiter gespeichert." FR 14.8.99
S. 4
"Beckstein will freiwillige Speichelproben
verwerten
... Wenn das Bundeskriminalamt nur noch richterlich angeordnete DNA-Analysen
speichern dürfte, wäre das eine unnötige Einschränkung." DIE WELT
14.8.99 S. 4
"Gen-Test: Bayern setzt sich gegen Bund durch
... Am Abend stellte Schily die Entscheidung darüber
in die Verantwortung der Länder." MoPo 14.8.99 S. 1
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"Botschafts-Gäste heimlich gefilmt
Deutsche Verfassungsschützer haben laut Magazin 'Der
Spiegel' vom neuen Gebäude der SPD-Fraktion in Berlin die russische
Botschaft beobachtet. Spezialkameras seien auf die Eingänge der
Botschaft in der Prachtstraße Unter den Linden und die daneben liegende
Handelsvertretung gerichtet gewesen. Wer hinein ging oder heraus kam, sei
gefilmt worden." MoPo 15.8.99 S. 7
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