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"Namensaktien erobern die Kurszettel
Deutsche Börse: Bald sind diese Titel der Standard / Krititker
fordern strengere Datenschutzregeln
... muss bei Namensaktien jeder Besitzerwechsel mit Datum, Name, Anschrift,
Beruf und der genauen Anzahl der ge- oder verkauften Titel festgehalten
werden. Dies geschieht in einem extra anzulegenden Aktienbuch der ausgebenden
Gesellschaft, Aufgrund der verbesserten elektronischen Möglichkeiten
der Datenspeicherung hat sich die Handhabung jedoch mittlerweile vereinfacht.
... Die Unternehmen erhalten anhand der detailierten Daten nicht nur einen
Überblick über ihre Aktionärsstruktur. Sie können die
Anteilseigner auch einzeln anschreiben und sie so direkt und ohne Umweg
über die Depotbanken über ihren Geschäftsverlauf informieren.
... Laut Aktiengesetz kann jeder Anteilseigner Einsicht ins Aktienbuch
nehmen und sich so über sämtliche Transaktionen und die beteiligten
Personen einen Überblick verschaffen. ... Um die Entwicklung hin zum
'gläsernen Aktionär' aufzuhalten, fordert Joachim Jacob, Bundesbeauftragter
für Datenschutz, eine starke Einschränkung des Einsichtsrechts.
'Es könnte auf die jeweils eigenen Daten des Aktionärs beschränkt
werden'. Für Erbschaftsfälle oder Konkursverfahren könnte
es Ausnahmen geben, die es den Betroffenen - auch Nichtaktionären
- erlauben, das komplette Aktienbuch einzusehen. Anlegern, die ihre Eintragung
ins Aktienbuch verhindern wollen, rät Jacob, anstelle ihrer eigenen
Daten die Depotbank ins Aktienbuch eintragen zu lassen. Allerdings sollten
sie mit der Bank dann abklären, wenn sie ihre Stimmrecht trotzdem
selbst wahrnehmen wollen und auch die Unternehmens-Informationen über
das Institut zugeschickt bekommen möchten. Um die Weiterverwertung
der Daten, etwa für Marketing-Zwecke, einzudämmen, empfiehlt
er, direkt bei den Unternehmen schriftlich Einspruch zu erheben. Gleichzeitig
warnt er jedoch davor, sich zu viele Illusionen zu machen, denn der Einspruch
'verhindert nach jetzigem Recht nicht die Einsichtnahme Dritter ins Aktienbuch'.
" SZ 10.8.99 S. 24
"Namensaktien sollen bald der Standard in Deutschland
sein
Deutsche Börse: Bis zum Jahresende stellen noch 16 Gesellschaften
von Inhaber- auf Namensaktien um
... Die Handhabung von Namensaktien wird erleichtert durch sogenannte
elektronische Aktienbücher. Cascade-RS führt ein Aktienregister,
das bei jedem Kauf beziehungsweise Verkauf umgeschrieben wird. Zweimal
am Tag wird der Ermittent mit den Daten versorgt, um sein elektronisches
Aktienbuch fortzuschreiben. ..." FAZ 10.8.99 S. 23
"Börse erwartet Siegeszug der Namensaktie
Immer mehr Unternehmen wollen über ihre Aktionärsstruktur
Bescheid wissen
... 'Die Zukunft gehört der Namensaktie', lautet die Prognose
von Jürgen Blitz, den Vorstandschef der Deutschen Börse Clearing
AG. ... Sicherheitsprobleme sieht Clearing-Vorstandschef Blitz bei den
Namensaktien nicht. Die Daten der Aktionäre seien in der Börsenverwaltung
codiert und nur von den Unternehmen entschlüsselt zu lesen. Der Bundesbeauftragte
Joachim Jacob hatte zuvor insbesondere die Einsichtsmöglichkeiten
Dritter in das Aktienbuch kritisiert. Die Möglichkeit, dass Anleger
prüfen, ob und wie viele Aktien Nachbarn, Arbeitskollegen oder Prominente
halten, müsse ausgeschlossen werden. Nach Meinung von Blitz muss hier
möglichst schnell rechtlich geklärt werden, wer ein berechtigtes
Interesse auf Einsicht in das Aktionärsregister hat." HB 10.8.99
S. 23
"Namensaktien werden auch in Deutschland populär
Viele offene Fragen beim Datenschutz / Billige Abwicklung
... Bislang hätten zwölf Unternehmen Namensaktien begeben,
teilte die Deutsche Börse AG mit. Bis Jahresende würden mindestens
16 weitere folgen, darunter am 16. August Siemens, etwas später auch
Deutsche und Dresdner Bank sowie Mannesmann. Ob Aktionäre Einsicht
in das Aktionärsbuch verlangen und so nachschauen können, ob
und wie viel Aktien der Nachbar hat, diese Frage gehöre 'in den politischen
Raum', sagte Jürgen Blitz, Vorstandsmitglied der Deutsche Börse
AG. 'Die wird sicherlich bei der Novellierung des Aktienrechts erneut auftauchen',
sagte er. Auch die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hatte unlängst
kritisiert, dass rund um die Namensaktie noch nicht alle datenschutzrechtliche
Fragen beantwortet seien. ... Die Börse könne mit einem neuen
elektronischen Verfahren namens 'Casade RS' Namensaktien mittlerweile genauso
schnell übertragen wie Inhaberaktien, sagte Blitz. Dabei würden
der Name des Aktionärs, Adresse, Beruf, Nationalität, die Stückzahl
und die Tatsache übermittelt, ob es sich um Fremd- oder Eigenbesitz
handelte. ..." Berl.Ztg 10.8.99 S. 28
"Namensaktien erobern die deutschen Börsen
Datenschützer skeptisch
... Weniger begeistert sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Joachim Jacob, den Trend zur Namensaktie. Er befürchtet, dass sich
Adressenhändler mit dem Kauf einer Aktie das Recht erwerben, die Aktionärslisten
zu durchforsten und für Werbezwecke zu missbrauchen. Diese müsse
durch eine Änderung des Einsichtsrechtes verhindert werden. Auch dürfe
es nicht möglich sein, dass Anleger prüften, wie viele Aktien
ihre Nachbarn oder Kollegen erhielten." MoPo 10.8.99 S. 19
*
"Mehr Spione in der Wirtschaft als im Militär
Zwei russische Spione im deutschen Rüstungskonzern Dasa sorgen
für Ärger. Verfassungsschützer freuen sich über die
neue Arbeit durch die Angst vor Firmenspähern
... Leiter der Abteilung Spionageabwehr und Sabotageschutz des baden-württembergischen
Landesamtes für Verfassungsschutz, Harald Woll. ... 'Die López-Affäre
bei Opel', sagt Verfassungsschützer Woll. Und deren Aufdeckung sei
ohne das von den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Großbritannien
betriebene Abhörsystem Echelon, einen sogenannten Datenstaubsauger,
nicht möglich gewesen. Echelon fange für seine Betreiber weltweit
stündlich Millionen von Botschaften ab, glaubt Woll zu wissen. Und
was fangen die Betreiber damit an? ' Insgesamt muss man davon ausgehen,
dass Echelon mittlerweile ganz gezielt auch zur Überwachung der multimedialen
Kommunikation westeuropäischer Unternehmen eingesetzt wird', meint
Woll. ... 'Agentenlatein.' Der Bundesregierung jedenfalls liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, dass die USA die deutsche Wirtschaft via
Echelon ausspionierten. ... " taz 10.8.99 S. 8
"Deutsche Wirtschaft im Visier der Spione
Der Spionagefall bei der Dasa ist nur die Spitze des Eisbergs, meinen
Abwehrexperten. Systematisch späht Moskau die deutsche Wirtschaft
aus. Doch auch die Ausforschung durch westliche Agenten trägt zu den
Miliardenschäden bie - Arbeitsplätze sind bedroht.
... 'Die menschliche Quelle ist nach wie vor das A und O', meint etwa
Bernd Bühner, Geschäftsführer der weltweit agierenden Sicherheitsfirma
Control Risks GmbH mit Hauptsitz in Siegburg. Es seien ohnehin nur die
Amerikaner, die über die Möglichkeit verfügten, global und
flächendeckend Telefongespräche via Satellit abzuhören.
... " HB 10.8.99 S. 5
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"Deutsche Bank fordert 'Persilscheine'
Wirtschaft sichert sich gegen Scheinselbständige ab
... Die Mitarbeiter müssten durch eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse
belegen, dass sie entweder schon sozialversichert oder für das mit
der Bank abzuschließende Vertragsverhältnis von der Sozialversicherungspflicht
befreit seien. ... " HB 10.8.99 S. 4
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"PAV Card will Etiketten revolutionieren
Elektronische Identifizierung
... Transponder, so der Entwicklungschef der PAV Card GmbH in Lütjensee,
Wilm in einem Gespräch mit dem Handelsblatt, sind passive Systeme
mit einem beschreib- und lesbaren Mikrochip, die mittels der mit ihnen
verbundenen Antenne drahtlos mit einem Basisgerät kommunizieren. 'Transponder',
so Wilm, 'werden künftig milliardenfach für die kontaktlose Identifikation
und automatische Objektverfolgung im Transport- und Logistikwesen, bei
Zugangskontrollen, Ticketing, Industrieautomation, Warenkontrollen und
-erfassungen zu finden sein.' ... Stolz ist Wilm auf die Entwicklung einer
kontaktlosen Chipkarte, die mit einem Lesegerät bis auf 2 m Entfernung
identifizierbar ist. Sie wird als elektronischer Fahrschein im öffentlichen
Personennahverkehr eingesetzt, z.B. in Seoul. ... " HB 10.8.99 S.
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"Gegen die guten Sitten
USA planen Gesetze gegen unerwünschte E-Mail-Werbung"
SZ 10.8.99 S. V2/10