Tätigkeitsbericht 1998
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Dokument zum Jahresbericht 1998 des Berliner Datenschutzbeauftragten:

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BERLINER BETRIEBEDATENVERORDNUNG - BerlBetrDatVO

(Auszug)

Vom 30. Juni 1994 (GVBl. S. 229)

Die vollständige Verordnung ist im Netz abrufbar unter:

Auf Grund des § 19 des Berliner Betriebegesetzes (BerlBG) vom 9. Juli 1993 (GVBl. S.319) wird verordnet:

(...)

§ 4
[Bereichsspezifische Regelungen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB)]

(1) Die BWB dürfen die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Daten ihrer Leistungsnehmer und Vertragspartner im Rahmen ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben verarbeiten.

(2) Aus der Kunden- und Hausanschlußdatei dürfen verarbeitet werden:

  1. Kundennummer,
  2. Ort der Leistungserbringung,
  3. Technische Daten der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Einrichtungen wie z.B. Nennweite, Material, Länge, Lage des Hausanschlusses, Düker, Armaturen, Legungsdatum, ausgeführte Arbeiten, Störungen wie z.B. Rohrbruch, Bodenklasse, Versorgungsleitungen, gemeinsame Zuleitungen, Förderung in besonderen Fällen (Eigenförderung, Feuerlöschleitung, Sprinkleranlage, Ringleitung), zuständige Rohrnetzbetriebsstelle, Bestandsplan- und Sperrplannummer, Daten der Meßeinrichtungen,
  4. Grundstückseigentümer bzw. sonstiger dinglich Berechtigter,
  5. Zahlungspflichtiger,
  6. Anschrift des Zahlungspflichtigen,
  7. Bankverbindungen des Zahlungspflichtigen,
  8. Wasserzählerstand,
  9. Entwässerungsmenge,
  10. Abbild der letzten Rechnung,
  11. Forderungen,
  12. Verbindlichkeiten,
  13. Zahlungen,
  14. Fälligkeitstag.
Die BWB sind berechtigt, nach Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall, diese Daten - soweit zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich - an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute, weiterzugeben. Die BWB löschen diese Daten nach Stillegung des Hausanschlusses, längstens sechs Jahre nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

(3) Aus der Installateurdatei dürfen verarbeitet werden:

  1. Unternehmensinhaber,
  2. Unternehmensanschrift,
  3. Name der verantwortlichen Fachkraft.
Die BWB sind berechtigt, diese Daten im Rahmen der Überwachung der zu Installationsarbeiten berechtigten Unternehmen auch an die Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Berlin zu übermitteln. Sie löschen die Daten spätestens ein Jahr nach Ablauf ihres Vertrages mit dem Unternehmen.

(4) Aus der Debitoren- und Kreditorendatei dürfen verarbeitet werden:

  1. Unternehmensname,
  2. Unternehmensanschrift,
  3. Warenempfänger,
  4. Rechnungsempfänger,
  5. Telefon-, Telex-, Telefaxnummern,
  6. Branchenschlüssel,
  7. Betriebsnummer,
  8. Lieferanten- bzw. Kundennummer,
  9. Kontoart,
  10. Kontogruppe,
  11. Lieferanten-Kontonummer,
  12. Lieferantenbonus,
  13. Bankverbindungen,
  14. Mehrwertsteuer-Kennzeichen,
  15. Steuernummer.
Die BWB sind berechtigt, nach Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall, diese Daten - soweit zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich - an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute, weiterzugeben. Die BWB löschen diese Daten sechs Jahre nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

(...)

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 Letzte Änderung:
 am 19.03.1999
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