Tätigkeitsbericht 1998
Startseite

Wir über uns und Impressum
Berlin
Deutschland
Europa
International
Recht
Technisch-Organisatorische Maßnahmen
Aktuelles
Adressen von Datenschutzbehörden
Materialien
Service und Verweise
Datenschutz nach Themen

Dokument zum Jahresbericht 1998 des Berliner Datenschutzbeauftragten

Zur Inhaltsübersicht

BT-DRS. 14/15 S.8 (AUSZUG) VOM 13.11.1998

Abgeordneter Heinz Schemken (CDU/CSU)

Tritt die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet für eine Europa- und weltweite Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden ein, und befürwortet sie die Schaffung einer Einheit bei Europol zur Aufdeckung von Straftaten z. B. über amerikanische Rechner?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper vom 9. November 1998

Ebenso wie in anderen Deliktsbereichen ist auch im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornographie die effektive internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden zwingend erforderlich. Wichtigstes Mittel der internationalen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wird in diesem Zusammenhang Europol sein. Europol wird für die wichtigsten Teilaspekte der Kinderpornographie zuständig sein, da zu den Kompetenzen von Europol auch die Bekämpfung des Menschenhandels gehören wird, sofern es sich um eine schwerwiegende Form der internationalen organisierten Kriminalität handelt. Der Menschenhan- del in der Definition des Europol-Übereinkommens umfaßt die tatsäch- liche und rechtswidrige Unterwerfung einer Person unter den Willen anderer Personen mittels Gewalt, Drohung oder Täuschung oder unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses insbesondere mit dem Ziel der Ausbeutung der Prostitution, der Ausbeutung von Minderjäh- rigen, der sexuellen Gewalt gegenüber Minderjährigen oder dem Handel im Zusammenhang mit Kinderaussetzung. Auf der Sitzung des EU-Rates am 4. Dezember 1997 konnte politische Einigkeit erzielt wer- den, daß diese Formen der Ausbeutung auch die Erzeugung, den Ver- kauf und die Verbreitung von kinderpornographischem Material umfas- sen.

Nach seiner Tätigkeitsaufnahme wird Europol auf der Grundlage dieses Mandats Zentralstellenfunktionen ausüben können, insbesondere zentrale Dateien mit personenbezogenen Daten führen können. Die Erkenntnisse der nationalen Polizeibehörden in Europa werden dann in einer Stelle zusammengeführt. Dadurch werden sich neue Ansätze für Ermittlungen ergeben, daneben werden auch unnötige parallele Ermitt- lungen vermieden.

Vor diesem Hintergrund mißt die Bundesregierung der schnellen Tätigkeitsaufnahme von Europol hohe Priorität zu. Die Schaffung einer Einheit bei Europol zur Aufdeckung von Straf- taten, z. B. über amerikanische Rechner, wird auch wegen datenschutz- rechtlicher Bedenken gegenwärtig nicht für sinnvoll erachtet. Hier sind die auf nationaler Ebene bestehenden Möglichkeiten ausreichend.

Seitenanfang
Zur Inhaltsübersicht des Jahresberichtes 1998 Zur Inhaltsübersicht des Jahresberichtes 1998
 Letzte Änderung:
 am 17.03.1999
E-Mail an den Berliner Datenschutzbeauftragten