Tätigkeitsbericht 1998
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Dokument zum Jahresbericht 1998 des Berliner Datenschutzbeauftragten

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DEUTSCER BUNDESTAG: DRUCKSACHE 13/3810 VOM 16.02.1996

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes
zu der Konstitution und der Konvention
der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention
der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994
(Auszug)

...

Artikel 37

Fernmeldegeheimnis

1841.Die Mitglieder verpflichten sich, alle nur möglichen Maßnahmen zu treffen, die mit dem verwendeten Fernmeldesystem vereinbar sind, um die Geheimhaltung der Nachrichten im internationalen Verkehr zu gewährleisten.

1852.Sie behalten sich jedoch das Recht vor, den zuständigen Behörden von diesem Nachrichtenverkehr Kenntnis zu geben, um die Anwendung ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder die Ausführung internationaler Übereinkommen, deren Vertragspartei sie sind, zu sichern.

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 Letzte Änderung:
 am 17.03.1999
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