Dokument zum Jahresbericht 1998 des Berliner Datenschutzbeauftragten
Stellungnahme des Senats ... 4.5.2 Schule Nach Novellierung des § 10 a Schulgesetz zur Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im April 1996 (GVB1. S. 126 ff [129]) wird gegenwärtig an einer Rechtsverordnung zur sonderpädagogischen Förderung in der Berliner Schule sowie des dabei zu beachtenden Verfahrens gearbeitet, in dem datenschutzsichernde Regelungen integraler Bestandteil sein werden. Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport wird das Verfahren zur Schulwegbeförderung von Kindern mit Behinderungen den datenschutzrechtlichen Anforderungen für das Schuljahr 1997/98 anpassen und unter Einbeziehung der Bezirke eine Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten anstreben. |
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Letzte Änderung: am 17.03.1999 |
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