Dokumente zum Datenschutz 1998
(Herausgegeben vom Erstmals werden die über Berlin und Brandenburg hinaus bedeutsamen Dokumente in einem gesonderten Anlagenband veröffentlicht, der gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg herausgegeben wird. Die Dokumente zum Datenschutz ab 1998 können auch gesammelt per Download abgerufen werden unter:
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I. | Entschließungen der 55.Konferenz am 19./20. März 1998 in Wiesbaden
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II. | Epidemiologie und Datenschutz Umlaufbeschluß zwischen den Konferenzen im Mai 1998 |
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III. | Entschließungen der 56.Konferenz am 5./6. Oktober 1998 in Wiesbaden |
- | Entschließung der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten gegen die Veröffentlichung herabsetzender Informationen im Internet (16./17. September 1998, Santiago de Compostela |
- | Arbeitspapier der Gruppe nach Art.29 der Datenschutzrichtlinie der EU: Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer: Anwendung von Artikel 25 und 26 der Datenschuzrichtlinie der EU (24. Juli 1998) |
Gemeinsamer Anlagenband zu den Jahresberichten Berlin / Brandenburg
VORWORT |
Die Kontrolle des Datenschutzes in Deutschland ist gekennzeichnet durch eine außerordentliche Aufspaltung der Zuständigkeiten: Neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der seine Aufgaben gegenüber Bundesgesetzgeber und -behörden wahrnimmt, gibt es für die Landesverwaltungen die Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie für den privaten Bereich die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. Trotz dieser Aufsplitterung ist ein effektiver Datenschutz nur dann gesichert, wenn die beteiligten Gremien ihre Arbeit koordinieren; dies ist auch deswegen erforderlich, weil die geringe Ausstattung der Datenschutzbehörden eine Spezialisierung und eine dadurch mögliche Aufgabenverteilung erzwingen. Seit die ersten Dienststellen des Bundes und einiger Landesdatenschutzbeauftragten Ende der 70er Jahre eingerichtet sind, bietet die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder das Forum für die Koordination des Datenschutzes im öffentlichen Bereich. In einer Vielzahl von Beschlüssen und Entschließungen haben sie zur datenschutzgerechten Fortentwicklung der Gesetzgebung, der bürgerfreundlichen Auslegung der bestehenden Gesetze sowie der technisch-organisatorischen Umsetzung des Datenschutzes beigetragen.
Immer mehr Bedeutung gewinnt vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutzrichtlinie und weiterer europarechtlicher Normen mit datenschutzrechtlichem Gehalt auch die Koordination der europäischen Datenschutzbehörden untereinander sowie mit den zuständigen Stellen der Europäischen Kommission. Insbesondere in der aufgrund von Art. 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie gegründeten Gruppe werden Dokumente erarbeitet, die für die Arbeit der nationalen Datenschutzstellen von grundlegender Bedeutung sind.
Schließlich gibt es darüber hinaus weltweite Bemühungen, insbesondere auf dem Gebiet der neuen Techniken wie Internet zu einheitlichen Lösungen zu kommen.
Die Ergebnisse all dieser Koordinierungsgremien werden üblicherweise in den Jahresberichten der Datenschutzbeauftragten abgedruckt, so auch in den Tätigkeitsberichten des Brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht [LINK] sowie des Berliner Datenschutzbeauftragten. Um den hohen Aufwand mit der parallelen Veröffentlichung der gleichen Texte zu vermindern, haben der Brandenburgische Landesbeauftragte sowie der Berliner Datenschutzbeauftragte beschlossen, künftig diese Texte in einen gemeinsamen Anlagenband aufzunehmen, der gleichzeitig mit dem Tätigkeits- bzw. Jahresbericht erscheint. Diese Form der Veröffentlichung hat zudem den Vorteil, dass eine fortlaufende, von den Berichten getrennte Dokumentation entsteht.
Die gemeinsame Veröffentlichung soll zudem ein Zeichen dafür sein, dass es auch in den weiterhin getrennten Ländern Brandenburg und Berlin Möglichkeiten der Zusammenarbeit gibt, die die Effizienz beider Seiten steigern können.
Dr. Alexander Dix
Prof. Dr. Hansjürgen Garstka
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