(Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres vom 5.Februar 1997) Berlins Innensenator weist Kreuzberger Bezirksbürgermeister auf seine Amtspflichten hin Der Mißbrauch von Sozialleistungen durch sich illegal in Berlin aufhaltende Ausländer ist als besorgniserregendes Problem seit längerer Zeit in der politischen Diskussion. Besorgniserregend ist nicht allein nur der Sozialleistungsmißbrauch, sondern auch die Anzahl von Straftaten, begangen durch sich illegal in Berlin aufhaltende Ausländer. Insbesondere der illegale Zigarettenhandel, Prostitution und Menschenhandel sowie die in diesem Umfeld begangenen Gewaltverbrechen müssen in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen werden. Der Bürger erwartet zu Recht, daß der Staat diesen Mißständen konsequent begegnet und Straftäter verfolgt. Die konsequente Durchsetzung der Abschiebung von straffälligen Ausländern ist ein wichtiges Mittel, um hier gegenzusteuern. Dafür müssen Polizei und Ausländerbehörde einerseits und die Sozialverwaltung andererseits eng miteinander kooperieren. Insbesondere der Austausch von Informationen ist in diesem Zusammenhang unabdingbar. Die Unterrichtung der Ausländerbehörde über die momentane Anwesenheit oder den nächsten Vorsprachetermin eines vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Ausländers ist zulässig und ohne Ersuchen der Ausländerbehörde gem. § 76 Abs.2 S.1 AuslG sogar zwingend. Dort heißt es:
"Öffentliche Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie Kenntnis erlangen von ... dem Aufenthalt eines Ausländers, der weder eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung noch eine Duldung besitzt."
Schönbohm: Die Nichtbeachtung des o.g. Rundschreibens durch das Sozialamt Kreuzberg ist ein Spiel mit dem Feuer. Es ist unredlich und gegenüber der ganz überwiegend rechtschaffenen deutschen und ausländischen Bevölkerung nicht zu verantworten, einerseits die Sparpolitik des Senats im sozialen Bereich zu beklagen und andererseits die Sozialkosten in die Höhe zu treiben, indem die Abschiebung oder strafrechtliche Verfolgung von Ausländern unterbunden wird, die in ganz eindeutiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dies gefährdet den sozialen Frieden in einer Stadt mit bedrückend hoher Arbeitslosigkeit und legt das Feuer an eine Lunte, von der niemand wissen kann, wie lang sie ist. Ein Funktionsträger, der durch seinen Amtseid eine Gesamtverantwortung übernommen hat, sollte nicht nur Klientelpolitik zu Lasten der Allgemeinheit betreiben und dadurch seinen eigenen Sozialstaat belasten. Es stellt sich die Frage, ob der Kreuzberger Bezirksbürgermeister allen Ernstes Sozialhilfemißbrauch und illegalen Aufenthalt von Ausländern zu Lasten seiner sozialen Einrichtungen fördern möchte. |
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