Jahresbericht 1997
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Datenschutz darf nicht zum Täterschutz verkommen

(Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres vom 5.Februar 1997)

Berlins Innensenator weist Kreuzberger Bezirksbürgermeister auf seine Amtspflichten hin

Der Mißbrauch von Sozialleistungen durch sich illegal in Berlin aufhaltende Ausländer ist als besorgniserregendes Problem seit längerer Zeit in der politischen Diskussion. Besorgniserregend ist nicht allein nur der Sozialleistungsmißbrauch, sondern auch die Anzahl von Straftaten, begangen durch sich illegal in Berlin aufhaltende Ausländer. Insbesondere der illegale Zigarettenhandel, Prostitution und Menschenhandel sowie die in diesem Umfeld begangenen Gewaltverbrechen müssen in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen werden.

Der Bürger erwartet zu Recht, daß der Staat diesen Mißständen konsequent begegnet und Straftäter verfolgt. Die konsequente Durchsetzung der Abschiebung von straffälligen Ausländern ist ein wichtiges Mittel, um hier gegenzusteuern. Dafür müssen Polizei und Ausländerbehörde einerseits und die Sozialverwaltung andererseits eng miteinander kooperieren. Insbesondere der Austausch von Informationen ist in diesem Zusammenhang unabdingbar. Die Unterrichtung der Ausländerbehörde über die momentane Anwesenheit oder den nächsten Vorsprachetermin eines vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Ausländers ist zulässig und ohne Ersuchen der Ausländerbehörde gem. § 76 Abs.2 S.1 AuslG sogar zwingend. Dort heißt es:

"Öffentliche Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie Kenntnis erlangen von ... dem Aufenthalt eines Ausländers, der weder eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung noch eine Duldung besitzt."

Schönbohm:
Nach dem Legalitätsprinzip sind wir verpflichtet, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Seit langem ist bekannt, daß es auch in Berlin immer wieder Fälle von Sozialhilfemißbrauch gibt und sich eine nicht geringe Zahl von Ausländern illegal im Land Berlin aufhält. Daher hat meine Verwaltung zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport ein Rundschreiben über die Übermittlung von Sozialdaten an die Berliner Ausländerbehörde formuliert. Darin haben wir auch auf die rechtlichen Voraussetzungen für Art und Umfang der Datenübermittlung hingewiesen. Vor diesem Hintergrund stellt der Kreuzberger Bezirksbürgermeister die unerhörte Behauptung auf, daß nun "auch die Grundrechte von Ausländern weiter eingeschränkt werden". Dabei beruft er sich auf ein Schreiben des Berliner Datenschutzbeauftragten an alle Bezirksämter, in dem dieser seine - rechtswidrigen - Auffassung zu diesem Problem darstellt. Unabhängig davon, daß der Berliner Datenschutzbeauftragte mit diesem Schreiben eindeutig seine Kompetenzen überschritten hat - seine Ansprechpartner sind Parlament und Senat -, stellt er damit erneut auf beklagenswerte Weise unter Beweis, daß er die Wahrnehmung der Aufgabe des Datenschutzes nicht in gesamtstaatliches Handeln einordnet. Selbst bei Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Berliner Datenschutzbeauftragten offenbart der Kreuzberger Bezirksbürgermeister jedoch in eklatanter Art und Weise sein mangelndes Rechts- und Demokratieverständnis, wenn er behauptet, daß die Senatsverwaltungen die "bürgerlichen Freiheitsrechte mißachten" und die Sozialämter auffordern würden, den "Menschen hinterherzuspionieren" - diese Sprache ist verräterisch, und die Aussagen sind nicht zu akzeptieren.

Die Nichtbeachtung des o.g. Rundschreibens durch das Sozialamt Kreuzberg ist ein Spiel mit dem Feuer. Es ist unredlich und gegenüber der ganz überwiegend rechtschaffenen deutschen und ausländischen Bevölkerung nicht zu verantworten, einerseits die Sparpolitik des Senats im sozialen Bereich zu beklagen und andererseits die Sozialkosten in die Höhe zu treiben, indem die Abschiebung oder strafrechtliche Verfolgung von Ausländern unterbunden wird, die in ganz eindeutiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dies gefährdet den sozialen Frieden in einer Stadt mit bedrückend hoher Arbeitslosigkeit und legt das Feuer an eine Lunte, von der niemand wissen kann, wie lang sie ist. Ein Funktionsträger, der durch seinen Amtseid eine Gesamtverantwortung übernommen hat, sollte nicht nur Klientelpolitik zu Lasten der Allgemeinheit betreiben und dadurch seinen eigenen Sozialstaat belasten. Es stellt sich die Frage, ob der Kreuzberger Bezirksbürgermeister allen Ernstes Sozialhilfemißbrauch und illegalen Aufenthalt von Ausländern zu Lasten seiner sozialen Einrichtungen fördern möchte.

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Reaktion des Berliner Datenschutzbeauftragten Reaktion des Berliner Datenschutzbeauftragten
 Letzte Änderung:
 am 07.05.98
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